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ZDF-Serie „Schuld“ als Mediathek-Download

von - 09.02.2015
Wer hätte das gedacht: Das ZDF kontert Netflix und stellt erstmals eine komplette Serienstaffel online. Seit Freitag lässt sich "Schuld nach Ferdinand von Schirach" online anschauen und herunterladen.
Foto: ZDF
Wer hätte das gedacht: Das ZDF kontert Netflix und stellt erstmals eine komplette Serienstaffel online. Seit Freitag lässt sich "Schuld nach Ferdinand von Schirach" online anschauen und herunterladen.
Ab dem 20. Februar strahlt das ZDF immer freitags um 21:15 Uhr die neue Serie "Schuld nach Ferdinand von Schirach" aus. Seit dem 6. Februar ist die Serie unter schuld.zdf.de aber schon komplett online zu sehen. Mehr noch: Die einzelnen Folgen lassen sich sogar als MP4-Video mit einer Auflösung von 1024 x 576 Pixel herunterladen.
In der Verfilmung der Schuld-Kurzgeschichten von Ferdinand von Schirach spielt Moritz Bleibtreu die Hauptrolle des Anwalts Friedrich Kronberg, der die Rechtslage zu Gunsten seiner Mandanten auslegt.
Die Vorab-Premiere im Netz ist ein erster Schritt des ZDF zur Erweiterung seine Internet-Mediathek um Webfirst-Formate. Der Sender will damit auf Dienste wie Netflix und den vor allem bei jüngeren Zuschauern zunehmenden Trend zum selbstbestimmten Streaming statt starren TV-Konsum reagieren..

Schuld Episodenliste

Folge

Sendetermin

Der Andere

20.02.2015 um 21:15 Uhr im ZDF

Schnee

27.02.2015 um 21:15 Uhr im ZDF

Ausgleich

06.03.2015 um 21:15 Uhr im ZDF

Die Illuminaten

13.03.2015 um 21:15 Uhr im ZDF

DNA

20.03.2015 um 21:15 Uhr im ZDF

Volksfest

27.03.2015 um 21:15 Uhr im ZDF

Update: Die in diesem Beitrag bislang aufgeführten Download-Links zu den MP4-Videodateien der einzelnen Schuld-Folgen haben wir auf Wunsch des ZDF entfernt. Das ZDF wies darauf hin, dass es sich bei der ZDF Mediathek um ein Abrufangebot handelt, welches Videos ausschließlich im Wege des Streaming anbietet. Ein Herunterladen von Dateien ist dabei nicht vorgesehen und die von uns verlinkten MP4-Dateien würden lediglich aus Kompatibilitätsgründen vorgehalten, um auch älteren Geräten das Abspielen der Videos zu ermöglichen. Hintergrund seien die nur für begrenzte Zeit eingeräumten Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie die gesetzlichen Vorschriften zur Verweildauer von Videos in öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten.
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