Sicherheit

Warnung vor Abmahn-E-Mails

von - 21.03.2012
Warnung vor Abmahn-E-Mails
Nach einer Meldung des eleven Research-Teams werden seit dem Wochenende zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt. Hierbei handelt es sich offenbar um Abzock-E-Mails.
Der Absender ist die angebliche Münchner Rechtanwaltskanzlei „Kroner & Kollegen“. In der Betreffzeile steht „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Filesharing“. Im Text behauptet die Kanzlei, rechtlich mehrere bekannte Studios wie Sony BMG, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures zu vertreten.
Die mutmaßlichen Rechtsanwälte unterstellen dem Empfänger, urheberrechtlich geschütztes Audio- und Video-Material von der vor kurzem geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload heruntergeladen zu haben.
Um dem Empfänger der E-Mail im Rahmen eines Vergleichs Entgegenkommen zu signalisieren, verlangt die Kanzlei erst mal nur eine Zahlung von 149,95 Euro. Wenn der E-Mail-Empfänger nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf das Angebot eingehe, drohe diesem die Zahlung von 891,31 Euro bei einem angeblichen Gegenstandswert von 10.000 Euro.
Das als E-Mail-Anhang verschickte Schreiben wirkt auf den ersten Blick wie eine seriöse Filesharing-Abmahnung. Angefangen von einem stilgerechten und professionellen Briefkopf bis zu Hinweisen auf die SCHUFA wirkt alles so überzeugend, dass sich vermutlich viele Menschen einschüchtern lassen und zahlen.
Allerdings gibt es doch einige Ungereimtheiten. So ist es zum Beispiel unüblich, derartige Schreiben per E-Mail zu versenden. Noch dazu fehlt eine vorformulierte Unterlassungserklärung, um die es den Klägern eigentlich zuerst gehen sollte. Weiter fällt auf, dass es sich bei dem angegebenen Konto, um kein deutsches, sondern um ein slowakisches Kreditinstitut handelt. Die BIC lautet LUBASKBX.
Rechtsanwalt Klaus Kroner, der Unterzeichner des Textes, ist außerdem in Deutschland nirgendwo bekannt. Ebenso wird nur die Handynummer angegeben statt einer sonst üblichen Festnetznummer. Auffällig ist zudem, dass keine konkreten Filme, Musikstücke oder Hörbücher genannt werden, die angeblich ohne Berechtigung vom Filesharing-Dienst Megaupload.com heruntergeladen wurden. In dem Schreiben wird Megaupload auch fälschlich als „Peer-to-Peer-Netzwerk“ bezeichnet.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte also auf keinen Fall zahlen. Allerdings gilt das nur für diesen speziellen Fall. Betroffene, die sich nicht sicher sind, ob es sich bei einem Schreiben um eine echte Abmahnung handelt, sollten sich immer an den Verbraucherschutz oder eine fachkundige Rechtsberatung wenden.
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