Verbraucherzentrale

Mängel beim Löschen von Online-Konten

von - 29.05.2013
Ein Praxistest des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hat ergeben, dass das Löschen von Online-Profilen auf Faceook, Amazon & Co. noch immer zu kompliziert ist.
Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband
Ein Praxistest des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hat ergeben, dass das Löschen von Online-Profilen auf Faceook, Amazon & Co. noch immer zu kompliziert ist.
Nur acht von 19 getesteten Internet-Plattformen bieten eine Löschmöglichkeit für das Online-Profil dort an, wo man es als Internetnutzer erwartet — in den Kontoeinstellungen oder Profilinformationen.
Das ist das Ergebnis eines Praxistests des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.
Bei sieben getesteten Internetseiten findet der Internetnutzer nur umständlich über die Hilfe-Funktion heraus, wie er sein Profil löschen kann. Bei vier getesteten Seiten ist das Löschen des Profils gar nicht erst möglich.
„Das Löschen muss so einfach wie das Anmelden sein. Wir brauchen ein durchsetzbares Recht auf die Löschung persönlicher Daten. Dafür muss sich die Bundesregierung in der EU einsetzen“, fasst Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, das Ergebnis des Tests zusammen.
So fanden die Tester der Verbraucherzentrale etwa beim Online-Händler Amazon die Löschmöglichkeit nur umständlich über die Suchfunktion. Eine sofortige Löschmöglichkeit fehlte ganz. Auf der Webseite des Online-Händlers Otto fanden die Tester überhaupt keine Löschmöglichkeit.
Auf den sozialen Netzwerken Facebook und Xing fanden die Tester die Löschmöglichkeit für das Profil erst über eine Suche auf den Hilfe-Seiten.

Kaum Verbesserungen

Bereits im Jahr 2011 machten die Verbrauchzentralen einen ähnlichen Test. Die Verbesserungen sind aber nur geringfügig: Immerhin zwei Portale haben das Löschen vereinfacht.
Doch das Löschen des Profils bedeutet nicht, dass die Daten auch tatsächlich gelöscht werden. So konnten die Tester auf drei Portalen die Konten, die vor knapp zwei Jahren gelöscht wurden, wieder reaktivieren.
Eine Übersicht über die getesteten Internetseiten und wie gut sich das Online-Profil darauf löschen lässt, finden Sie hier in einer PDF-Datei.

Fazit

Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird und dafür sorgt, dass Daten zuverlässig gelöscht werden.
Immerhin arbeitet die EU derzeit an einer Datenschutz-Grundverordnung mit einem „Recht auf Vergessenwerden“.
Verwandte Themen