Deutschlands Datenschützer haben einen Sieg gegen die Datensammelwut von Google errungen. Der Suchmaschinen-Konzern hat
Google Analytics so umgebaut, dass die Weitergabe von persönlichen Daten nicht mehr möglich ist. Somit verstößt das Web-Analysesystem nicht mehr gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen und kann daher auch auf deutschen Internetseiten ohne Bedenken eingesetzt werden. Google Analytics bietet Webseiten-Betreibern Analysen zum Benutzerverhalten sowie Statistiken über Benutzerzahlen und Seitenaufrufe.
Die Änderungen sind jetzt nach jahrelangen Gesprächen zwischen Google und dem
Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit umgesetzt worden. Ziel der Vereinbarungen ist, dass Nutzer Widerspruch gegen die Daten-Erfassung einlegen können, keine vollständigen IP-Adressen mehr gespeichert werden und Webseiten-Betreiber einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google schließen können.
Zusätzlich stellt
Google Add-ons zur Verfügung, über die Anwender den Web-Analysedienst Analytics in ihrem Browser abschalten können (Opt-Out-Funktion). Ohne das Add-on werden weiterhin Daten gesammelt. Beispielsweise das gesamte räumliche und zeitliche Bewegungsprofil der Nutzer, Schlüsselwörter der aufgerufenen Webseiten sowie die Browser- und Flash-Version.
Google stellt das „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ für Internet Explorer, Google Chrome, Mozillas Firefox, Apple Safari und Opera bereit. Bei Firefox 6.0.2 erscheint zurzeit noch die Meldung „Ihr Browser unterstützt das Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics nicht.“. Die Installation des Add-ons funktioniert aber trotzdem.
Was müssen Betreiber von Webseiten tun?Für den datenschutzkonformen Betrieb ist der Besitzer einer Website immer selbst verantwortlich. Google handelt hier nur in seinem Auftrag. Deshalb sollte jeder, der Google Analytics einsetzt, einen
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (PDF) schriftlich abschließen.
Betreiber von Webseiten sollten außerdem eine Datenschutzerklärung auf Ihren Seiten anbieten, in denen auch auf das „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ hingewiesen wird. Ein Muster für die Datenschutzerklärung gibt es beispielsweise beim
Institut für IT-Recht.
Damit die IP-Adressen anonymisiert werden, muss der Analytics-Tracking-Code um die Funktion „_anonymizeIp()“ ergänzt werden. Weitere Infos dazu gibt es
bei Google.