Sicherheit

Gefahrenquelle USB-Stick

von - 06.07.2010
Die Gefahrenlage der IT-Sicherheit in Deutschland ist unvermindert hoch. Das meldet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem Quartalsbericht. Gefahrenquellen sind insbesondere USB-Sticks, die schädliche Software übertragen sowie professionelle Phishing-Attacken.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Quartalsbericht für Januar bis März 2010 veröffentlicht. Darin stellt das Amt fest, dass sich die Gefahrenlage in der IT in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau befindet. Insbesondere weisen die Experten darauf hin, dass USB-Sticks eine große Gefahr darstellen, schädliche Software zu verbreiten. Beim Weitergeben von Bild-, Musik- oder Textdateien werden nicht selten auch Schädlinge mit verteilt. USB-Sticks sollten daher immer mit aktueller Antivirensoftware überprüft werden, bevor man sie verwendet oder weitergibt. Windows-Nutzer sollten überdies die Autorun-Funktion in ihrem PC abschalten, so dass Programme, die sich eventuell auf dem Stick befinden, nicht automatisch ausgeführt werden.
Das BSI weist im Quartalsbericht überdies auf die gestiegene Professionalität von Phishing-Attacken hin. Ließen sich derartige Angriffe früher häufig daran erkennen, dass sie auf schlecht gefälschte Internet-Seiten verwiesen oder mit Rechtschreibfehlern gespickt waren, sind sie heute deutlich schwerer als Betrugsversuch zu erkennen. So verweist das BSI auf Phishing-Mails, die seit Jahresbeginn kursieren und Nutzer dazu auffordern, ihre Accountdaten für die DHL-Packstation zu ändern. In der Phishing-Mail werden die Kunden zum Teil sogar mit ihrem richtigen Namen angesprochen. Auch die Webseite, auf der die Adressaten ihre Benutzerdaten ändern sollen, ist der legitimen DHL-Webseite täuschend echt nachempfunden. Wer eine solche E-Mail erhält, sollte niemals einem Link folgen und dort Benutzerdaten eingeben. Auch bietet es einigen Schutz, die jeweils aktuelle Version des Webbrowsers zu verwenden.
Wer den Quartalslagebericht lesen möchte, findet ihn im PDF-Format auf den Seiten des Bundesamts.
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