Sicherheit

Französische Regierung verabschiedet umstrittenes Gesetz zu Internet-Piraterie

von - 16.07.2009
Die französische Regierung hat das umstrittene Gesetz zu Internet-Piraterie verabschiedet, nachdem es auf Druck von Interessengruppen und Opposition leicht modifiziert wurde. Wer drei Mal unter Verletzung des Urheberrechts Inhalte aus dem Internet herunterlädt, kann mit Entzug des Internet-Zugangs bestraft werden.
Wenn das französische Internet-Piraterie-Gesetz ("Hadopi-Gesetz") in Kraft tritt, hat Frankreich eine der härtesten Gesetzgebungen in Bezug auf Urheberrechts-Verletzungen im Internet. Ursprünglich sah das Gesetz vor, staatliche Behörden Internetnutzern, die drei Mal widerrechtlich copyright-geschützte Inhalte herunterladen, den Internet-Zugang sperren dürfen. Nach heftigen Protesten von Opposition, Benutzergruppen und der Internet-Industrie prüfte der französische Verfassungsgerichtshof das Gesetz und lehnte es ab. Der freie Zugang zu öffentlichen Kommunikationsdiensten sei ein Menschenrecht, das von staatlichen Behörden nicht beschnitten werden dürfe.
Der modifizierte Entwurf des Gesetzes, den die fanzösische Regierung nunmehr vorgelegt und verabschiedet hat, sieht daher vor, dass Anwendern immer noch nach drei Verstößen der Internetzugang gesperrt werden kann - allerdings muss diese Maßnahme von einem Richter angeordnet werden. Der dreimalige Verstoß gegen die Copyright-Gesetze kann außerdem mit Geldbußen bis zur Höhe von 300.000 Euro oder Gefängnisaufenthalt bis zu zwei Jahren bestraft werden. Wer "fahrlässig" dazu beiträgt, dass Dritte Copyright-Verstöße im Internet begehen, indem er sie seinen Account nutzen lässt, wird mit Geldstrafen bis zu 1.500 Euro belegt. Auch sie können einen Monat lang vom Internet ausgeschlossen werden. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss die französische Nationalversammlung ihm noch zustimmen.
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