Ausnahmelage

Corona-Schutzschirm für Verbraucher gefordert

von - 14.04.2020
Klaus Müller, Vorstand des vzbv
Foto: Kay  Nietfeld / dpa
Der Staat gibt Milliarden aus, um Firmen und Jobs trotz rigider Maßnahmen gegen das Coronavirus zu erhalten. Verbraucherschützer melden jetzt Bedarf für Extra-Unterstützung an, falls sich Lockerungen hinziehen.
Auswirkungen der Corona-Krise treffen die Wirtschaft gerade hart - doch wie lange können auch Kunden, Mieter und Reisende die Ausnahmelage durchstehen?
Die Verbraucherzentralen pochen auf den Schutz von Käuferrechten und bringen schon weitere Hilfen für den Fall länger andauernder Beschränkungen ins Spiel. "Dann brauchen wir auch einen finanziellen Schutzschirm für Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.
Schon heute seien viele knapper bei Kasse. Wenn Betriebsschließungen, Verdienstausfälle für Selbstständige, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bis Sommer oder Herbst anhielten, werde sich das finanzielle Budget für viele erschöpfen. "Hier müssten wir sehen, wie kann der Staat mit finanziellen Zuschüssen - nicht nur mit Stundungen - Menschen unterstützen", sagte Müller.

Aufschub von Kredit-Zahlungen

Bereits jetzt haben Tausende Verbraucher den Aufschub von Zahlungen für Kredite beantragt. Allein die Sparkassen setzten bislang nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Zins- und Tilgungsleistungen von 80.000 Kreditnehmern aus. Seit 1. April müssen Banken Verbrauchern, die wegen der Krise in Not geraten sind, die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Konsumenten- und Immobilienkrediten für drei Monate stunden.
Bei Fortdauer der Krise würden nach Ansicht Müllers ohne Schutzschirm viele in Sozialleistungen wie Hartz IV fallen, die für eine solche Situation aber nicht gemacht seien. "Es ist nicht verantwortbar, die Menschen unter all die Regularien zu zwingen, die ansonsten gelten." Zu prüfen wären auch Möglichkeiten, klassische Insolvenzverfahren deutlich zu verkürzen. Denn wenn man überschuldet sei, müsse man heute sehr lange durchhalten, um finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
"Die Bundesregierung hat dankenswerterweise eine Reihe von Erste-Hilfe-Maßnahmen auf den Weg gebracht", sagte der vzbv-Chef. So darf Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das gilt vorerst für drei Monate von 1. April bis 30. Juni. "Wichtig ist: Die Schulden bauen sich auf, das Geld ist nicht geschenkt, sondern nur gestundet", sagte Müller.
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