Cyber-Attacken bekämpfen

BSI plant Cyber-Feuerwehr

von - 09.06.2016
Feuerwehr
Foto: Arisha Singh / Shutterstock.com
Cyber-Feuerwehr soll Hackerangriffe abwehren: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) plant den Einsatz eines Sicherheitsteams, das Behörden und Unternehmen im Ernstfall zur Seite steht.
BSI-Webseite
Cyber-Feuerwehr: Das Team soll ab 2017 betroffenen Behörden und Unternehmen im Ernstfall helfen.
(Quelle: Armin Weigel)
Bei schweren Cyber-Attacken will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betroffene Behörden und Unternehmen künftig mit einer "Cyber-Feuerwehr" unterstützen. "Mobile Incident Response Teams" (MIRT) sollen konkrete Hilfestellungen geben und die IT-Infrastruktur nach einem Angriff wieder «in eine stabile Seitenlage bringen», wie es aus Sicherheitskreisen hieß. Der Einsatz der voraussichtlich 20-köpfigen Mannschaft sei in der Bundesverwaltung sowie bei Betreibern "kritischer Infrastrukturen" geplant.
Die Truppe soll bei Bedarf auch weitere Mitarbeiter aus dem BSI abrufen können. Sofern die Stellen bewilligt werden, sollen die Teams ab 2017 mit der Arbeit beginnen. Es handele sich um einen ersten Schritt. "Ob das ausreichend ist, werden wir sehen."

Hackerangriffe müssen gemeldet werden

Seit Juli 2015 sind Betreiber "kritischer Infrastrukturen" durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, schwere Attacken auf ihre Computer-Systeme dem BSI zu melden. Das gilt zum Beispiel für Energie- oder Telekommunikationsunternehmen, Banken oder Krankenhäuser. Das Gesetz regelt darüber hinaus, dass Unternehmen mit Bußgeldern rechnen müssen, wenn Hackerangriffe nicht gemeldet werden. Die geplanten Strafen können sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen.
Viele Firmen scheuen sich oft, einen Angriff zu melden - aus Angst, ihren Ruf zu schädigen oder firmeninterne Daten preiszugeben. Ziel sei es, dass Unternehmen Vertrauen fassen und die neue "Cyber-Feuerwehr" bei einer Attacke aktiv zu Hilfe rufen, hieß es. Es sei aber auch wünschenswert, dass sie das Recht erhalte, von sich aus einzugreifen. Ob das rechtlich möglich sei oder dafür gesetzliche Änderungen nötig seien, werde geprüft.
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