Am 2. Oktober will das Bundeskriminalamt den Providern die technische Richtlinie zukommen lassen, die vorgibt, wie das im Juni beschlossene
Internetzensurgesetz umzusetzen sei. Wie
zdnet berichtet, hat das BKA die Richtline zur "Verschusssache - Nur für den Dienstgebrauch" erklärt. Eine Diskussion am 2. Oktober über die Richtlinie sei ausdrücklich nicht erwünscht. Um die Richtlinie zu erhalten, sollen die Provider eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen. Damit dürften die Verbände der betroffenen Unternehmen die Richtlinie nicht zur Kenntnis nehmen oder kommentieren und auch keine Stellungnahmen dazu abgeben. Der Verband der Internetindustrie eco
kritisiert das Vorgehen des BKA scharf: Die Richtlinie sei ohne gültige Rechtsgrundlage erstellt worden, da das Internetzensurgesetz noch nicht in Kraft sei. Anstatt die Richtlinie - wie sonst üblich - mit den Verbänden der betroffenen Unternehmen zu diskutieren, sei sie als Verschlusssache klassifiziert worden. Der stellvertetende Vorstandsvorsitzende des Verbands, Oliver Sühme, sagte dazu, das Vorgehen des BKA sei "nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken".