Sicherheit

BKA will Geheimhaltungsverpflichtung von Providern

von - 30.09.2009
Das Bundeskriminalamt hat die Provider für den 2. Oktober nach Wiesbaden einbestellt, wo sie eine technische Richtlinie für die Umsetzung der Internetzensur erhalten sollen. Dafür sollen sie sich zur Geheimhaltung verpflichten.
Am 2. Oktober will das Bundeskriminalamt den Providern die technische Richtlinie zukommen lassen, die vorgibt, wie das im Juni beschlossene Internetzensurgesetz umzusetzen sei. Wie zdnet berichtet, hat das BKA die Richtline zur "Verschusssache - Nur für den Dienstgebrauch" erklärt. Eine Diskussion am 2. Oktober über die Richtlinie sei ausdrücklich nicht erwünscht. Um die Richtlinie zu erhalten, sollen die Provider eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen. Damit dürften die Verbände der betroffenen Unternehmen die Richtlinie nicht zur Kenntnis nehmen oder kommentieren und auch keine Stellungnahmen dazu abgeben. Der Verband der Internetindustrie eco kritisiert das Vorgehen des BKA scharf: Die Richtlinie sei ohne gültige Rechtsgrundlage erstellt worden, da das Internetzensurgesetz noch nicht in Kraft sei. Anstatt die Richtlinie - wie sonst üblich - mit den Verbänden der betroffenen Unternehmen zu diskutieren, sei sie als Verschlusssache klassifiziert worden. Der stellvertetende Vorstandsvorsitzende des Verbands, Oliver Sühme, sagte dazu, das Vorgehen des BKA sei "nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken".
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