Sicherheit

"BKA"-Trojaner erpresst mit Pornografie

von - 31.01.2013
"BKA"-Trojaner erpresst mit pornografischem Bild
Laut einer Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes verbreiten Betrüger derzeit einen neuen "BKA"-Trojaner. Mit einem jugendpornografischen Bild wollen sie von den Opfern Lösegeld erpressen.
Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnen in einer aktuellen Pressemitteilung vor einer neuen digitalen Erpressungswelle. Betrüger verbreiten eine Ransomware, die Rechner sperrt. Gegen eine Lösegeldzahlung wird der Rechner angeblich wieder freigeschaltet.
Derartige Angriffswellen hat es im letzten Jahr häufig und in verschiedenen Ausführungen gegeben. Doch trotz zahlreicher Warnungen scheint das Geschäft für Kriminelle immer noch sehr lukrativ und ausbaufähig zu sein. Die neue Variante der Ransomware sperrt den Rechner wie gehabt. Dann öffnet sich ein Popup-Fenster mit den Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Dem potentiellen Opfer wird mitgeteilt, dass der PC für die Verbreitung kinderpornografischen Materials, terroristische Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden ist. Wegen der angeblichen unbefugten Netzaktivitäten seien die Funktionen des Computers ausgesetzt und damit der Rechner gesperrt worden.
Die neueste Variante der Schadsoftware blendet auch eine jugendpornografische Abbildung ein. Im Text heißt es, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei. Das BKA stuft die Abbildung als "strafbewehrte jugendpornografische Darstellung" ein.
Das Bundeskriminalamt und das BSI erklären dazu Folgendes:
"Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!". Weiter weisen die Behörden darauf hin, dass der geforderte Betrag auf keinen Fall gezahlt werden soll.
Aber Vorsicht: Falls Ihr Rechner bereits mit dieser Schadsoftware infiziert ist, sollten Sie keinesfalls Screenshots anfertigen oder die angezeigten Bilder sichern. Denn dabei würde es sich um "eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie" handeln, teilt das BKA mit. Weitere Informationen zum Thema "Besitz von Kinder- und Jugendpornografie" finden Sie auf der Webseite des BKA.
So schützen Sie sich
Um eine Infektion mit der Schadsoftware zu vermeiden, sollten Sie Ihr Betriebssystem, die Antiviren-Software sowie alle installierten Programme stets auf dem aktuellen Stand halten.
Falls Ihr Rechner bereits infiziert und damit gesperrt ist, erfahren Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums, wie Sie Ihr System wieder von dem Trojaner befreien.
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