Sicherheits-Tools

AVG übernimmt PrivacyChoice

von - 27.05.2013
Sicherheits-Tools: AVG übernimmt PrivacyChoice
Foto: AVG / PrivacyChoice
AVG – bekannt für die gleichnamige Virenabwehr-Software und Security-Suite – hat PrivacyChoice gekauft. Damit soll die AVG-Software künftig die Privatsphäre besser schützen können.
Der Markt für Sicherheits-Software und Sicherheits-Dienstleistungen im Internet ist hart umkämpft. Eine Handvoll Unternehmen buhlen um das Geschäft mit Privat-und Geschäftskunden. Weil die Kern-Software – der Virenscanner – im Privatkundenbereich inzwischen bei den meisten Anbietern kostenlos zu haben ist, kommt dem Drumherum an Software immer größere Bedeutung zu, denn damit lassen sich lukrative Sicherheits-Suiten oder Online-Security-Produkte im Abonnementsprinzip an den Mann bringen. Nun hat AVG die Übernahme des Online-Privatsphären-Dienstleisters PrivacyChoice bekanntgegeben. Mit dessen Software PrivacyChoice können berufliche und private Anwender ihre Privatsphäreneinstellungen über Web- und Browser-basierte Apps individuell anpassen und kontrollieren.
Privacyfix ist eine Web-Applikation und richtet sich vornehmlich an private Nutzer. Damit lassen sich die Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre in Facebook, Google, LinkedIn und auf anderen Webseiten in einer zentralen Umgebung überwachen. Eine personalisierte Übersicht zeigt an, welche Unternehmen dem Nutzer online folgen und welche Webseiten persönliche Informationen weitergeben. Außerdem erfährt man, welche Webseiten in der Vergangenheit bereits durch Datenpannen aufgefallen sind.
Hierzulande ist Privacyfix noch nicht zu haben, das Angebot ist derzeit auf die USA und dort auf Firefox und Chrome beschränkt. Anpassungen für den Internet Explorer und weitere Länder sollen folgen. Privacyfix soll zudem in diesem Jahr für iOS und Android erscheinen.

Fazit

AVG versucht, sich durch die Übernahme einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Sicher wird ein Teil der erworbenen Software-Funktionen in die Tools von AVG einfließen. Ob die Rechnung aufgeht, muss sich allerdings erst noch beweisen.
Verwandte Themen