Cyber-Kriminalität

Auffällige Zahlungen kennzeichnen Identitätsdiebstahl

von - 30.08.2017
Identitätsdiebstahl
Foto: Brian A Jackson / Shutterstock.com
Auf dem Kontoauszug stehen Abbuchungen unbekannter Firmen? Oder Kunden erhalten plötzlich Inkassoforderungen für Dinge, die sie nie bestellt haben? In so einem Fall müssen sie schnell handeln. Denn sie könnten Opfer eines Identitätsdiebstahls sein.
Verdächtige Rechnungs-Mails, Abbuchungen unbekannter Firmen oder merkwürdige Posten auf der Mobilfunkrechnung? All das können Anzeichen von Identitätsdiebstahl sein. Cyberkriminelle nutzen hierbei Namen, Telefonnummern, Bankdaten oder Adressen, um auf Kosten anderer Mobilfunkverträge oder Abonnements abzuschließen und im Internet einzukaufen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.
Wer unbekannte Abbuchungen vom Konto oder Posten in der Telefonrechnung bemerkt, oder plötzlich ein Schreiben vom Inkassobüro in der Hand hält, muss schnell reagieren, raten die Verbraucherschützer.

Verdächtige Abbuchungen unverzüglich melden

Wer verdächtige Abbuchungen schnell an Zahlungsdienstleister und Polizei meldet, kann seinen Schaden eingrenzen. 150 Euro beträgt den Angaben zufolge die Haftungsgrenze - wenn der Identitätsdiebstahl nicht durch fahrlässige Weitergabe an Dritte ermöglicht wurde.

Laut vzbv ist Identitätsdiebstahl im Netz weit verbreitet. Über ihr Portal Marktwächter Digitale Welt sammeln die Verbraucherschützer Beschwerden von Betroffenen. Von unberechtigt abgeschlossenen Streaming-Abos oder Mobilfunkverträgen über Einkäufe auf Kosten anderer bis hin zu teuren Online-Dating-Konten oder Diebstahl von Payback-Punkten ist alles dabei.

Häufig bemerken Betroffene den Identitätsdiebstahl erst, wenn Rechnungen oder gar schon Inkasso-Schreiben ins Haus flattern. Um so wichtiger ist es, immer den Überblick zu behalten. Die Verbraucherschützer raten zur regelmäßigen Kontrolle von Telefonrechnungen, Rechnungs-E-Mails, Buchungsbestätigungen und Kontoauszügen.

Telefonnummern, PIN-Codes für Zahlungsdienste und Passwörter sollten nie weitergegeben werden. Auch nicht an Bekannte und Freunde. Auf der Marktwächter-Webseite finden Opfer eines Identitätsdiebstahls ein Beschwerdeformular.
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