Berufung eingelegt

Samsung-Erbe will Haftstrafe nicht hinnehmen

von - 28.08.2017
Samsung-Erbe Lee Jae Yong geht in Berufung
Foto: dpa
Der Samsung-Erbe Lee Jae Yong ist vor wenigen Tagen wegen Korruption zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen will der Vizevorsitzende des Smartphone-Herstellers jetzt in Berufung gehen.
Der Erbe des Samsung-Imperiums, Lee Jae Yong, will seine Verurteilung zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Korruption nicht hinnehmen.

Der Anwalt des 49-jährigen Vizevorsitzenden des Smartphone-Marktführers Samsung Electronics legte Berufung gegen das Urteil in erster Instanz ein, wie südkoreanische Sender berichteten.

Das Zentralbezirksgericht in Seoul hatte Lee am Freitag der Bestechung, der Untreue und des Meineids für schuldig befunden. Auch soll er Vermögenswerte im Ausland und Gewinne aus Straftaten verborgen haben. Lee hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt hatte angekündigt, in Berufung zu gehen.

Das Verfahren stand im Zusammenhang mit einer Korruptionsaffäre um eine enge Freundin der früheren Präsidentin Park Geun Hye, die im März ihrer Amtspflichten enthoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft für Lee gefordert.

Die Ermittler beschuldigten Samsung, hohe Summen an Unternehmen und Stiftungen der umstrittenen Park-Freundin Choi Soon Sil und ihrer Verwandten gezahlt und im Gegenzug politische Unterstützung für die Fusion zweier Töchter des größten Mischkonzerns des Landes vor zwei Jahren erhalten zu haben.

Kritiker sahen in dem Zusammenschluss eine Stärkung der Samsung-Gründerfamilie. Lee ist der Sohn des schwer erkrankten, früheren Konzernchefs Lee Kun Hee, der maßgeblich die Entwicklung des Geschäftszweigs mit Elektronik vorangetrieben hatte.
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