Bundesnetzagentur

Kein Routerzwang und mehr Transparenz

25.02.2014
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz verpflichten will.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Anbieter ihre Kunden künftig bereits bei Vertragsabschluss über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren. Zudem sollen sie die Passwörter und Zugangskennungen zur Nutzung der angebotenen Dienste mitteilen, damit ihre Kunden auch Router anderer Hersteller verwenden können.
„Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dazu enthält der Entwurf der Rechtsverordnung unter anderem folgende Vorgaben:
Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur bereits im Mai 2013 veröffentlicht und mit der Branche diskutiert hat. Daraufhin erarbeitete die Branche den Entwurf zu einer Selbstverpflichtung. Dieser Beitrag wurde bei der Erstellung des Entwurfs inhaltlich berücksichtigt und durch weitere Aspekte ergänzt.

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