Bundesnetzagentur

Kein Routerzwang und mehr Transparenz

von - 25.02.2014
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz verpflichten will.
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz verpflichten will.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Anbieter ihre Kunden künftig bereits bei Vertragsabschluss über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren. Zudem sollen sie die Passwörter und Zugangskennungen zur Nutzung der angebotenen Dienste mitteilen, damit ihre Kunden auch Router anderer Hersteller verwenden können.
Kein Routerzwang: Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste herausgeben müssen, damit sich auch Router anderer Hersteller nutzen lassen.
Kein Routerzwang: Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste herausgeben müssen, damit sich auch Router anderer Hersteller nutzen lassen.
(Quelle: AVM)
„Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dazu enthält der Entwurf der Rechtsverordnung unter anderem folgende Vorgaben:
  • Bandbreite: Bei Vertragsabschluss muss der Anbieter in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren; im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll der Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten.
     
  • Speedtest: Nach der Anschlussschaltung soll der Anbieter den Verbraucher direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Hierzu gehört unter anderem ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird.
     
  • Datenvolumen: Die Kunden sollen genau darüber informiert werden, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft.
     
  • Vertragslaufzeit: Der Endkunde soll in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden, um Anbieterwechsel zu erleichtern.
     
  • Routerzwang: Mit der Transparenz-Verordnung werden Verbraucher einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Anbieter erhalten, um die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen.
Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur bereits im Mai 2013 veröffentlicht und mit der Branche diskutiert hat. Daraufhin erarbeitete die Branche den Entwurf zu einer Selbstverpflichtung. Dieser Beitrag wurde bei der Erstellung des Entwurfs inhaltlich berücksichtigt und durch weitere Aspekte ergänzt.
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