Gesetzentwurf beschlossen
Das Bundeskabinett hebt den Routerzwang auf
von
Christopher
Bertele - 17.08.2015
Das Bundeskabinett hat einen vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der Kunden in Zukunft zur freien Wahl bei ihrem Breitband-Router verhelfen soll.
Routerzwang: Nur wer von seinem Provider seine Internetzugangsdaten ausgehändigt bekommt, kann einen Router seiner Wahl betreiben.
Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf sieht vor, dass künftig ein sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert wird, ab dem die Kunden ihr Wunschgerät einsetzen können. Zusätzlich werden die Anbieter verpflichtet, die für die Einrichtung des Internetanschlusses erforderlichen Daten uneingeschränkt dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Hält sich ein Breitbandanbieter nicht an diese Vorgaben, so kann er mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro belegt werden, heißt es weiter. Noch ist es aber längst nicht so weit, denn zunächst muss auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilen, und nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es außerdem eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Netzbetreiber und Provider geben.