Gesetzentwurf beschlossen

Das Bundeskabinett hebt den Routerzwang auf

von - 17.08.2015
Router mit Handschellen
Das Bundeskabinett hat einen vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der Kunden in Zukunft zur freien Wahl bei ihrem Breitband-Router verhelfen soll.
Router-EIngabemaske für Internet-Zugangsdaten
Routerzwang: Nur wer von seinem Provider seine Internetzugangsdaten ausgehändigt bekommt, kann einen Router seiner Wahl betreiben.
Bereits seit Jahren läuft zwischen Herstellern und Breitbandanbietern eine hitzige Debatte über den sogenannten Routerzwang, bei dem die Anbieter ihren Kunden vorschreiben dürfen, welchen Router sie verwenden müssen. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf abgesegnet, der eben das künftig verhindern soll.
Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf sieht vor, dass künftig ein sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert wird, ab dem die Kunden ihr Wunschgerät einsetzen können. Zusätzlich werden die Anbieter verpflichtet, die für die Einrichtung des Internetanschlusses erforderlichen Daten uneingeschränkt dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Hält sich ein Breitbandanbieter nicht an diese Vorgaben, so kann er mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro belegt werden, heißt es weiter. Noch ist es aber längst nicht so weit, denn zunächst muss auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilen, und nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es außerdem eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Netzbetreiber und Provider geben. 
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