Elektroschrott

„Recht auf Reparatur“: Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft

von - 28.01.2022
Elektroschrott
Foto: Marcel Kusch/dpa
Smartphones, Laptops, Fernseher – viele Geräte lassen schon nach kurzer Nutzungsdauer den Berg an Elektroschrott weiter wachsen. Um das zu ändern, setzt die Regierung auch auf neue Hinweise für die Verbraucher.
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen nach Plänen der Bundesregierung defekte Handys oder andere Produkte künftig leichter reparieren lassen können.
"Mit dem Recht auf Reparatur werden wir einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft gehen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Sinnvoll ist ein Reparierbarkeits-Index, auf dem man erkennen kann, wie reparierfreundlich ein Produkt ist", so Lemke.

Reparierbarkeits-Index soll für Orientierung sorgen

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag ein "Recht auf Reparatur" angekündigt. Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes sollen laut den Koalitionsplänen "zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft" werden. Lemke verwies darauf, dass Frankreich bereits mit einem Reparierbarkeits-Index vorangegangen sei. Hier war Anfang vergangenen Jahres ein Index eingeführt worden, der anhand verschiedener Kriterien darüber informiert, wie einfach sich Smartphones, Laptops, Fernseher, Rasenmäher oder andere Geräte reparieren lassen. Lemke sagte: "Ich möchte das im europäischen Kontext entwickeln und in Deutschland einführen."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Bundesregierung zum Jahreswechsel aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur bis Mitte März auf den Weg zu bringen. Lemke sagte nun: "Ich will eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen, die uns ein neues Verständnis für den Umgang mit Konsumartikeln bringt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Produkte möglichst lange nutzen können."
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