Verbraucherschutz

Bundeskartellamt nimmt Scoring-Praxis im E-Commerce ins Visier

von - 04.04.2022
Scoring
Foto: Shutterstock/TierneyMJ
Das Bundeskartellamt hat eine sogenannte Sektoruntersuchung zum Scoring im Onlinehandel angekündigt. Es besteht der Verdacht, dass Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert werden, welche Daten für ihre Kreditwürdigkeit herhalten müssen.
Der Kauf auf Kredit etabliert sich auch im Onlinehandel immer mehr. Im Zuge dessen setzen immer mehr Onlinehändler, vor allem aber deren Zahlungsdienstleister auf Scoring-Verfahren, um im Vorfeld zu ermitteln, ob ein Kunde kreditwürdig genug ist, um etwa einen Ratenkauf angeboten zu bekommen.

Zweifel an der Transparenz

Dafür setzen entsprechende Scoring-Services auf die automatische Auswertung einer Vielzahl von soziodemografischer Daten. Viele von diesen Daten berühren die Privatsphäre der Kundschaft und dürfen deshalb nur nach ausdrücklicher Zustimmung erhoben und verwendet werden. Offenbar hegt das Bundeskartellamt Zweifel daran, dass die damit befassten Dienstleister die Kunden zuvor ausreichend transparent informieren. Deshalb hat das Amt jetzt eine sogenannte Sektoruntersuchung eingeleitet, um diese Zweifel auszuräumen oder gegebenenfalls Handlungsbedarf festzustellen.
Kartellamtschef Andreas Mundt teilt dazu in einer Presserklärung der Bonner Behörde mit: "In unserer Sektoruntersuchung werden wir untersuchen, ob und in welcher Form die Onlinehändler hierüber informieren, wie die Prüfungen ablaufen und welche Kriterien der Bonitätsprüfung eigentlich zugrunde liegen. Dabei beziehen wir Unternehmen ein, die für das Scoring relevant sein könnten, etwa auch Wirtschaftsauskunfteien, die mit der Erstellung von Score-Werten einen wesentlichen Faktor für die Bonitätsprüfungen an die Onlinehändler zuliefern."

Befragungen von ausgewählten Händlern

Nach Vorgesprächen mit Expertinnen und Experten und Interessenvertretungen will das Bundeskartellamt zeitnah schriftliche Befragungen von rund 50 ausgewählten Onlinehändlern und großen Wirtschaftsauskunfteien durchführen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung sollen nach Abschluss der Ermittlungen in einem Bericht veröffentlicht werden.
Bei der jetzt angekündigten Sektoruntersuchung steht der Verbraucherschutz im Vordergrund, weniger der Erhalt des geschäftlichen Wettbewerbes. Das Amt kann verbraucherrechtliche Verstöße zwar feststellen, verfügt aber nicht über die Kompetenz, diese auch zu ahnden.
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