Verpackungsgesetz

Ab 1. Juli gilt erweiterte Registrierungspflicht für Verpackungen

von - 03.05.2022
Verpackungen
Foto: Shutterstock / Oleg Kovalevichh
Unter der neuen Bundesregierung wird das Verpackungsgesetz Schritt für Schritt verschärft. Bereits am 1. Januar wurden Verkaufstüten aus Plastik verboten. Ab 1. Juli tritt eine erweiterte Pflicht zur Registrierung vom Versand- und Verkaufsverpackungen in Kraft.
Die Pflicht zur Registrierung von Verkaufsmaterial wird ab dem 1. Juli 2022 erweitert. Alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich mit Angaben zu den einzelnen Verpackungsarten und den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das teilt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auf ihrer Website mit.

Auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht

Die Registrierungspflicht gilt künftig auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Registrierungspflichtig ist dann auch, wer Verpackungen gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG in Verkehr bringt. Damit ist grundsätzlich der so genannte Erstinverkehrbringer gemeint, also der, der die Verpackung erstmals verkauft, vertreibt oder einsetzt.
Zu den Verpackungen, die jetzt ebenfalls bei LUCID registriert werden müssen, zählen:
  • Transportverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen
  • Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 der Pfandpflicht unterliegen.

Unterschiede bleiben wichtig

Der Unterschied zwischen Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht bleibt aus einem Grund relevant: Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen müssen Inverkehrbringer weiterhin ausschließlich für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei dem/den gewählten System/en und im Verpackungsregister LUCID abgeben.
Nach Angaben der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister startet die erweiterte Registrierung am 5. Mai 2022.
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