Klauseln unzulässig

Verbraucherzentrale will Datenautomatik bei Vodafone stoppen

von - 19.01.2017
Vodafone Zentrale
Foto: Vodafone
Das Landgericht Düsseldorf hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben, wonach die in einigen Tarifen von Vodafone enthaltene Datenautomatik unzulässig sei.
Datenautomatik in Mobilfunktarifen unzulässig: Telefónica hat sich inzwischen von der umstrittene Datenautomatik verabschiedet, Vodafone hält dagegen nach wie vor an dieser Praxis fest, bei der Kunden nach Erreichen der Datengrenze automatisch – und vor allem kostenpflichtig – weiteres Highspeed-Volumen aufgebucht bekommen.
Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt und nun beim Landgericht Düsseldorf Recht bekommen. Vodafone darf demnach künftig keine Klauseln mehr verwenden, die "die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern" erlauben.
Das Gericht sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können.
Telefónica hatte damals Berufung eingelegt, im Dezember 2016 wurde das vorherige Urteil vom Oberlandesgericht München nicht bestätigt, der Netzbetreiber erhielt hier Recht. Auch Vodafone dürfte man sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um die Datenautomatik weiter nutzen zu dürfen. Vodafone ist indes nicht der einzige Anbieter mit dieser automatischen Aufbuchung, auch bei den Tarifen der einzelnen Drillisch-Marken finden sich entsprechende Klauseln im Kleingedruckten.
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