iPhone 7, 8 und X

Qualcomm erwirkt iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland

von - 21.12.2018
iPhone 7
Foto: Anna Hoychuk / shutterstock.com
Im Patentstreit von Qualcomm und Apple gelingt dem Chipkonzern ein möglicherweise wichtiger Erfolg in Deutschland. Qualcomm kann den Verkauf einiger iPhone-Modelle stoppen lassen - muss dafür allerdings hunderte Millionen Euro Sicherheit hinterlegen.
Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot in Deutschland erstritten. Dieses wird den Absatz mehrerer älterer iPhone-Modelle einschränken.
Betroffen sind die Reihen iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Um die neueren Modelle iPhone XS und XR geht es nicht.
Die beiden Unternehmen sind allerdings uneins über das Ausmaß des Verkaufsverbots. Qualcomm forderte am Donnerstagabend, die betroffenen Geräte müssten bei allen Einzelhändlern in Deutschland eingezogen und vernichtet werden. Apple hatte zuvor dagegen mitgeteilt, dass auch diese Modelle über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler weiterhin verfügbar bleiben sollen. Lediglich in den 15 deutschen Apple Stores sollen das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.
Das Landgericht München stellte am Donnerstag die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest. Qualcomm kann das Verkaufsverbot aber erst vollstrecken, wenn eine Sicherheitsleistung von mindestens 668,4 Millionen Euro hinterlegt wird. Der Betrag gilt jeweils für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging. Qualcomm teilte mit, das Geld werde "in den nächsten Tagen" hinterlegt. Apple will auch erst dann den Verkauf in den Apple Stores stoppen.
Zudem muss Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen, wie das Gericht entschied. Der Betrag soll später festgelegt werden.
Qualcomm erzielte damit einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der iPhone-Konzern hatte bis zuletzt betont, dass er sich nicht auf einen Vergleich einlassen wolle.

Verkaufsverbot soll schnell umgesetzt werden

Qualcomm hatte erklärt, dass man ein eventuelles Verkaufsverbot schnell umsetzen werde. Zwar war da noch nicht die erhebliche Sicherheitsleistung bekannt. In Branchenkreisen wurde aber davon ausgegangen, dass der Konzern die erforderliche Summe zügig aufbringen werde, um das Verkaufsverbot auszulösen.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze.
"Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", räumte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein. "Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart", müsse man es entweder offenlegen - und dann sei es kein Geheimnis mehr. "Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen."
Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie in den Apple-Geräten. In weiteren Verfahren zu Software-Patenten für Details der Suchfunktion auf dem iPhone traf das Gericht zunächst keine Entscheidung.
Qualcomm klagt gegen Apple in Deutschland in mehr als einem Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Bisher wurde eines davon ausgesetzt, in einem wurde die Klage abgewiesen. Apple sprach am Donnerstag von einem "verzweifelten Versuch" Qualcomms, von den tatsächlichen Differenzen zwischen den beiden Unternehmen abzulenken. Man wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.
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