DSL-Tempodrosselung

Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

von - 06.05.2013
Foto: Deutsche Telekom
Die Diskussion um die geplante Drosselung von DSL-Internetzugängen bei der Deutschen Telekom geht in die nächste Runde: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen abgemahnt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai für Neuverträge geltende Klausel zur Drosselung von DSL-Zugängen zu streichen.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist die geplante Drosselung nach Überschreiten eines bestimmten monatlichen Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. So wäre die Drosselung auf magere 384 KBit/s zum Beispiel bei VDSL-Zugängen  mit bis zu 50 MBit/s eine Geschwindigkeitsreduzierung von bis zu 99 Prozent. Die Geschwindigkeit von 384 KBit/s mache eine zeitgemäße Nutzung des Internet unmöglich.
"Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", kritisiert Klaus Müller, Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale, das Verhalten des rosa Riesen. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Deutsche Telekom hat nun bis zu 16. Mai 2013 Zeit, per Unterlassungerklärung zu erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Wenn das Unternehmen dem nicht nachkommt, dann werden die Gerichte entscheiden müssen, ob die Klausel zur Drosselung zulässig ist.
Die Verbraucherzentrale NRW hat im Internet wichtige Fragen und Antworten zur geplanten Drosselung zusammengestellt.

Fazit

Die Deutsche Telekom hat bereits früher erklärt, dass die Drosselung in jedem Fall kommt und es keinen Weg zurück gibt. Daher ist nicht damit zu rechnen, dass das Unternehmen nun klein beigibt.
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