Steuerbetrug im Netz

Strengere Vorschriften für Online-Handelsplattformen

von - 09.11.2018
Steuer
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Durch Steuerbetrug im Online-Handel gehen dem Staat jährlich Hunderte Millionen Euro verloren. Daher hat der Bundestag die Vorschriften für Online-Plattformen wie Amazon und eBay nun verschärft.
Im Kampf gegen Steuerbetrug im Internet-Handel hat der Bundestag die Vorschriften für Online-Plattformen wie Amazon und eBay verschärft. Nach dem Gesetz, das die Abgeordneten am Donnerstagabend verabschiedeten, haften in Zukunft grundsätzlich die Plattform-Betreiber für Verkäufer, die keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.
Durch Steuerbetrug im Online-Handel gehen dem Staat jährlich Hunderte Millionen Euro verloren. Vor allem Händler aus Fernost umgehen oft die Umsatzsteuer. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf ihrer Waren nutzen. Mangels Adressen hat das Finanzamt aber oft keinen Zugriff, wenn die Verkäufer die fälligen Steuern nicht entrichten.
Deswegen werden jetzt die Betreiber der Plattformen in die Pflicht genommen. Sie haften nur dann nicht für ihre Händler, wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen.
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