Das müssen Sie über Kryptowährungen wissen

Zweifelhafte Kryptowährungen

von - 11.07.2017
Wie in vielen anderen Bereichen des Internets, gibt es auch im Umgang mit Kryptowährungen einige zweifelhafte Portale, die eher mit Vorsicht zu genießen sind. Solange es jedoch kein böses Erwachen gibt und mehrere Nutzer um tausende Euro betrogen werden, ist es schwer auszumachen, bei welchen Anbietern es sich um die schwarzen Schafe der Branche handelt.

Onecoin

Onecoin sei die erste transparente, globale Kryptowährung für alle, heißt es auf der Webseite des Unternehmens. Die Beschreibung der Kryptowährung erinnert stark an Bitcoin.
Ein Finanzierungsweg des Unternehmens hinter Onecoin liegt allerdings darin, Kurse anzubieten, um neue Kunden zu werben. Kunden werben wiederum Neukunden und werden dafür mit Token belohnt. Diese können zum Mining neuer Coins eingesetzt werden. Gegner von Onecoin behaupten, dahinter verberge sich eine Art Schneeballsystem. Gegen den Vorwurf wehrt sich der Anbieter der Kryptowährung jedoch entschieden.
Inzwischen laufen laut mehreren Medienberichten verschiedene Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen. Der Vorwurf: Betrug. Ob etwas an den Anschuldigungen dran ist, ist noch nicht klar. Fakt ist jedoch zum einen, dass die deutsche Bankenaufsicht (BaFin) den Handel mit der Währung in Deutschland verboten hat: "Die BaFin hat der Onecoin Ltd (Dubai) und der OneLife Network Ltd (Belize) heute untersagt, im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit „OneCoins“ durchzuführen. Darüber hinaus hat sie die Unternehmen angewiesen, jegliche Werbung für den Vertrieb und Verkauf von „OneCoins“ in Deutschland sofort einzustellen." so die Verlautbarung auf der Internetseite der BaFin. Zum anderen ist es allerdings auch eine Tatsache, dass Onecoin weiterhin aktiv ist. Lediglich die Kurse werden nicht mehr auf deutsch angeboten.

Swisscoin

Anders als der Name der Kryptowährung Swisscoin suggeriert, sitzt die Firma laut Impressum in Deutschland, genauer gesagt in Leipzig. Swisscoin ähnelt in einigen Gesichtspunkten der etwas älteren Kryptowährung Onecoin. Offenbar sosehr, dass sogar Teile der AGB von Onecoin kopiert worden sein sollen. Das jedenfalls sagt der Anwalt Andre Schenk. Dieser habe laut eigener Aussage die ursprünglichen AGB von Onecoin erstellt. Es seien lediglich "kosmetische" Veränderungen vorgenommen oder verschiedene Passagen an eine andere Stelle verschoben worden.
Auch Swisscoin sieht sich verschiedenen Betrugsvorwürfen gegenübergestellt. Ebenfalls ähnlich ist einer der Finanzierungskanäle. Auch Swisscoin hält kostenpflichtige Kurse zu seinem Produkt ab. Das Prinzip, Anwerber von Neukunden mit Prämien in Form von Token zu belohnen, ist allerdings das gleiche wie bei Onecoin.
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Geldscheine fließen in einer Bahn mit Zahlen
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Fazit

Die hier dargestellte Auswahl von Kryptowährungen bildet nur ein kleines Spektrum der weltweit gehandelten virtuellen Währungen ab. Ob es sich dabei tatsächlich um die Zukunft des Finanzwesens handelt, wird sich erst noch zeigen. Vielversprechend ist die Technologie allemal. Aber immer wenn es um Online-Bezahlsysteme geht sollte mit Vorsicht gehandelt werden. Nicht jeder Anbieter von solchen Plattformen ist tatsächlich vertrauenswürdig. Je transparenter ein solches Angebot ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Betreiber seriös agiert. Eine Garantie ist das allerdings auch nicht.
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