Kommt jetzt das 2-Klassen-Internet?
Roaming-Gebühren fallen Mitte 2017 - mit Einschränkungen
von Stephan von Voithenberg - 27.10.2015
Fast etwas in den Hintergrund gerieten angesichts der Aufregung um die vermeintliche Aufweichung der Netzneutralität die neuen Roaming-Bestimmungen, die das Parlament im Rahmen der Abstimmung ebenfalls verabschiedete.

Roaming im EU-Ausland: Die Roaming-Gebühren fallen mit Einschränkungen Mitte 2017.
(Quelle: Shutterstock - Antonio Guillem )
Allerdings gibt es es auch hier noch einige Unklarheiten, die abschließend geklärt werden müssen. So sieht der Kompromiss beispielsweise "Sicherungen" für die Mobilfunkanbieter vor, denen durch Roaming Mehrkosten entstehen.
Um diese zu entschädigen, soll die Abschaffung der Roaming-Gebühren nur für eine "angemessene Nutzung" des Handys im Ausland gelten. Das bedeutet im Klartext: Anbieter dürfen in Zukunft bestimmte Obergrenzen für Telefonate, SMS und Daten festsetzen, die von den Roaming-Kosten befreit sind. Wo diese genau liegen, will die EU-Kommission und die Europäische Regulierungsbehörde bis Ende nächsten Jahres definieren.