Koalition will Recht auf schnelles Internet festlegen

Stabile Verbindungen für Homeoffice und Homeschooling

von - 21.04.2021
Vertreter der Regierungskoalition waren zufrieden mit dem Kompromisspapier. "Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird eine Grundversorgung sichergestellt", sagt der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ulrich Lange. Der Anschluss müsse stabile Verbindungen für Homeoffice und Homeschooling ermöglichen. Er betont zudem, dass die Festlegung der Leistungsparameter nur "im Einvernehmen" mit dem Ausschuss für digitale Infrastruktur des Bundestags erfolgen dürfe - die Volksvertreter sollen also auch künftig ein Wort mitreden können bei dem Thema.
Von der Opposition kam Kritik. Aus Sicht der netzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, greift das Gesetzesvorhaben zum Recht auf schnelles Internet viel zu kurz. "So eine Untergrenze im niedrigen zweistelligen Megabitbereich ist völlig unambitioniert und unzeitgemäß", sagt die Politikerin. "Wir sollten im Downstream nicht weniger als 100 Megabit pro Sekunde als Mindestlevel überall in Deutschland festlegen und 50 Mbit im Upstream, die Werte sollten in den nächsten Jahren steigen." Schnelles Internet sei überall in Deutschland ein absolutes Muss.

Abstimmung im Bundestag

Nach dem Votum im Wirtschaftsausschuss am Mittwoch soll der Bundestag schon am Donnerstag über das Telekommunikationsgesetz abstimmen. In dem umfangreichen Gesetz geht es auch um eine Neuregelung zu TV-Kosten, die ab Mitte 2024 nur noch in abgespeckter Version über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen - nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er den Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.
Zusätzlich hierzu sind dann Einzelverträge nötig, die sich nicht auf die Infrastruktur, sondern auf die Übermittlung des Fernsehsignals beziehen. Bisher bekommt ein Großteil der Mieter Fernsehen über TV-Kabelverträge, welche die Vermieter abgeschlossen haben - solche Verträge dürfen laut dem Papier der Koalitionsfraktionen ab Mitte 2024 aber nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden.
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