Auslieferung

Kim Dotcom scheitert mit Berufungsantrag

von - 05.07.2018
Justitia
Foto: r.classen / shutterstock.com
Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden. Der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer scheiterte nun mit seinem Berufungsantrag vor dem obersten Berufungsgericht in Wellington. Dotcom wird Betrug und Copyright-Verletzung vorgeworfen.
Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom eine juristische Schlappe erlitten. Das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington bestätigte am Donnerstag zwei Richtersprüche, denen zufolge eine Auslieferung des 44-Jährigen und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Gegen den neuerlichen Beschluss will Dotcoms Anwaltsteam nun beim Obersten Gerichtshof Neuseelands Protest einlegen.
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom an die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollte ihm in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden, drohen ihm mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.
"Wir haben jetzt von drei verschiedenen Gerichten drei verschiedene Rechtsauslegungen zu hören bekommen", kritisierte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. "Eines davon war überzeugt, dass überhaupt kein Copyright-Verstoß vorliegt." Rothken gab sich deshalb überzeugt, den Rechtsstreit am Ende zu gewinnen.
Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten - und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs.
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