Seit knapp zwei Wochen hat der Springer-Verlag auf der Webseite seiner Tageszeitung Bild eine
Adblock-Sperre eingebaut. Nutzer eines Werbefilters wie etwa Adblock Plus von der Kölner Eyeo GmbH sehen beim Besuch der Webseite nur einen Sperrhinweis. Es ist aber technisch möglich, diese Sperre zu umgehen und trotzdem einen Adblocker einzusetzen.
Der Springer-Verlag hat gegen Anleitungen, die das dazu nötige Vorgehen beschreiben, vor dem Landgericht Hamburg geklagt und per Einstweiliger Verfügung
Recht bekommen. Das Gericht stuft die Adblock-Sperre als „Softwareverschlüsselung“ ein, also als Kopierschutz. Diese dürfen in Deutschland nicht umgangen werden.
Den Eyeo-Geschäftsführern droht jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wenn „im Forum ihrer Internetseite ‚Adblockplus.org‘“ „Programmcodes“ verbreitet werden, die „eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Webseite ‚www.bild.de‘ ermöglichen sollen“. Untersagt wurde auch eine Verbreitung von Filterlisten, die sich in Adblock Plus einfügen lassen und die die Sperre ebenfalls umgehen können.
Das Landgericht Hamburg beruft sich auf
Paragraph 95a im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG), der „technische Maßnahmen“ zur Umgehung eines Kopierschutzes untersagt. Dies auf einen Werbeblocker-Blocker auszuweiten, ist aber umstritten. So bezweifelt etwa Rechtsanwalt Thomas Stadler, „ob die Werbeblockersperre bei bild.de überhaupt eine wirksame technische Maßnahme ist, die dem Schutz eines Werkes im Sinne des UrhG dient“. Stadler erscheint es „ungenau bzw. unrichtig, Filterbefehle als Programmcodes zu bezeichnen, wie dies im Tenor der Verbotsverfügung geschehen“ ist.
Wenn man die Hürde derart niedrig ansetze wie das Landgericht Hamburg, „wird sich kaum mehr nachvollziehbar begründen lassen, weshalb nicht auch die Blockade von Pop-Up-Fenstern oder die Blockade von Websites die Cookies einsetzen, Unterlassungsansprüche gegen den Browserhersteller auslösen sollten“, schreibt Stadler in seinem
Blog.