Telekommunikation

Freiheit nach der Dose

von - 07.11.2013
Telekommunikations-Endgeräte: Freiheit nach der Dose
Foto: Lancom
Telekommunikations-Endgerätepflicht alias Router-Zwang oder nicht – darüber herrscht Streit. 19 Endgerätehersteller haben nun eine gemeinsame Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Die Debatte um den Router-Zwang, also strikten Vorgaben einiger Provider, welches Endgerät an der Anschlussdose zu hängen hat, geht in die nächste Runde. Per Definition ist die TAE-Dose bereits seit der Aufhebung des Endgerätemonopols im Jahre 1989 der Netzabschlusspunkt, an den der Anwender beliebige Endgeräte anschließen darf – sofern diese nicht zu einer erheblichen Störung des Netzbetriebs führen. Viele deutsche Provider scheren sich jedoch nicht um diese gesetzliche Regelung und schreiben ihren Kunden vor, welche Router-Modelle sie zu verwenden haben. Das geht in einigen Fällen so weit, dass die Provider bei Verwendung von Routern anderer Hersteller die Übermittlung der Zugangsdaten verweigern.
Aus diesem Grund haben 19 Endgerätehersteller, darunter bekannte Namen wie AVM, Buffalo, devolo, D-Link und LANCOM, eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Darin fordern sie, die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes aufrecht zu erhalten und den Nutzern weiterhin freies Recht auf Endgeräte ihrer Wahl einzuräumen. Das brisante Thema hat es mittlerweile sogar in die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD geschafft – der Router-Zwang steht auf der Agenda der Unterarbeitsgruppe "Digitale Agenda".

Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahme der 19 Endgerätehersteller bei der Bundesnetzagentur und in der Politik auf offene Ohren trifft, um den Markt für Endgeräte nach der TAE-Dose offen und vielfältig zu halten, und damit auch die Wahlfreiheit der Nutzer zu gewährleisten.
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