Urteil

EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage

von - 12.09.2019
Europaeischer-Gerichtshof
Foto: Evlakhov Valeriy / shutterstock.com
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Der EuGH war 2017 vom Berliner Landgericht eingeschaltet worden.
Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es sei nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte, stellten die Richter am Donnerstag fest.
Der EuGH war 2017 vom Berliner Landgericht eingeschaltet worden. Auslöser war ein Verfahren, in dem die Verwertungsgesellschaft VG Media Schadenersatz von Google verlangt. Die VG Media vertritt dabei viele Presseverlage in Deutschland.
Inzwischen ist mit der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie ein europäisches Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht worden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) forderten in einer Reaktion auf das EuGH-Urteil, die deutschen müssten nun schnell die europäische Regelung umsetzen.
Verwandte Themen