Bundesnetzagentur schlägt Internet-Mindestlevel vor

Mindestvorgaben sollen jährlich geprüft werden

von - 29.03.2022
Die Vorgaben sind schwach, allerdings dürfte die Untergrenze in den kommenden Jahren steigen. Denn bei ihrer Berechnung ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine Bezugsgröße: Je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist die Mindestvorgabe, die jedes Jahr neu festgelegt werden soll. Auf lange Sicht steigt dadurch also der Druck auf die Netzbetreiber, entlegene Ecken der Bundesrepublik bei ihrem Ausbau zu berücksichtigen.
Über die niedrigen Mindestwerte sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: "Das ist wie beim Mindestlohn - die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen." Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. "Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich." Müller bezeichnete die Festlegung als einen Anfang. "Die Werte werden jährlich überprüft, die Datenraten dürften in den kommenden Jahren steigen."
Neben Up- und Download soll die Verordnung auch eine Vorgabe zur Latenz machen - also zu der Zeit, die ein Signal für die Hin- und Rückstrecke braucht. Höchstens 150 Millisekunden sollen es sein, besagt der Verordnungsentwurf. Das heißt, dass Internet über weit entfernte Satelliten - sogenannte geostationäre Satelliten - außen vor wäre, weil deren Latenz höher ist. Allerdings sollen Ausnahmefälle möglich sein: Wenn zum Beispiel die Kosten für einen Festnetz-Anschluss eines einsamen Bauernhofs unverhältnismäßig hoch sind, könnte dieses Satelliten-Internet in Einzelfällen doch anwendbar sein, um den Rechtsanspruch zu decken.
Verwandte Themen