10 Mbit/s im Download

Bundesnetzagentur schlägt Internet-Mindestlevel vor

von - 29.03.2022
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Foto: Bundesnetzagentur
Seit Inkrafttreten der TKG-Novelle haben Bürger erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Die Bundesnetzagentur hat nun einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der ein Mindestlevel von 10 Megabit pro Sekunde im Download festlegt.
Wer daheim nur sehr schlechtes Festnetz-Internet bekommt, kann sich ab diesem Sommer berechtigte Hoffnungen auf etwas Besserung machen. Denn ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet soll Verbrauchern helfen, endlich einen besseren Netzzugang zu bekommen - oder, wenn er bisher offline ist, überhaupt einen. Hierfür veröffentlichte die Bundesnetzagentur nun einen Verordnungsentwurf, der 10 Megabit pro Sekunde im Download als Minimum festlegt. Wer weniger bekommt, kann sich an die Netzagentur wenden - die könnte die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Das Minimum für den Upload soll bei 1,3 Megabit pro Sekunde liegen.
So wirklich schnell wird das Internet daheim durch die geplante Vorgabe nicht - mehr Speed ist in den allermeisten Haushalten Deutschlands selbstverständlich. Doch auf dem Land oder am Stadtrand könnte das Mindestlevel mancherorts helfen. Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft treten kann, fehlt noch das grüne Licht von Bundesregierung und Bundesrat. Auch der Digitalausschuss des Bundestages hat noch ein Wörtchen mitzureden.
Erstmals haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet - dies ist in dem novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt, das seit Dezember 2021 gilt. Offen ist hierbei aber noch die Ausgestaltung des Mindestlevels. Das wird nun in der Verordnung geklärt. Der für Internet zuständige Bundesminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem "digitalen Sicherheitsnetz für all jene Menschen, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind". Es sei Teil der "Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe".
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