Verbraucherschutz

Bessere DSL-Tarifinformationen gefordert

von - 12.05.2013
DSL-Flatrates: Bessere DSL-Tarifinformationen gefordert
Foto: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur plant mehr Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen. Der Endkunde soll vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er erwarten kann.
Deutlicher Handlungsbedarf bei Kundeninformation sieht die Bundesnetzagentur im Zusammenhang den jüngsten Tarifänderungen der Deutschen Telekom bei DSL-Flatrates. Ein Maßnahmenpaket soll die die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen deutlich erhöhen. Die Bundesnetzagentur schlägt speziell zu Volumentarifen vor, den Endkunden laufend über das von ihm verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass der Kunde genau weiß, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen einberechnet werden und welche nicht.
Die relevanten Informationen müssten auch den Betreibern von Internetvergleichsportalen leicht zugänglich gemacht werden, damit sich der Endkunde dort vor der Entscheidung für einen bestimmten Tarif einfach und transparent informieren kann.
„Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur leistet mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Defizite beim Thema Transparenz bestehen aber der Bundesnetzagentur zufolge nicht nur bei DSL-Volumentarifen, sondern gleichermaßen bei fast allen mobilen und stationären Breitbandanschlüssen. Problematisch sei vor allem die tatsächlich verfügbare Datenübertragungsrate des konkreten Breitbandanschlusses, da sich hier oft große Abweichungen zwischen den versprochenen und den tatsächlichen Werten ergeben.

Fazit


Es genügt nicht, den Endkunden vorab über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses zu informieren. Vielmehr wäre er sinnvoll, dass der Anbieter nach der Schaltung eines Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses die tatsächlich vor Ort verfügbare Datenübertragungsrate misst und dem Nutzer mitteilt.

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