Datenschutz

Verbraucherverband mahnt Google ab

von - 08.01.2016
Abmahnung gegen Google
Foto: Shutterstock/www.BillionPhotos.com
Der vzbv hat Google abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen dem Konzern vor, die E-Mails von Internetnutzern mitzulesen, um maßgeschneiderte Werbung einblenden zu können.
Der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) hat erneut zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google abgemahnt. Die Nutzungsbedingungen enthalten nach Ansicht des vzbv, „Formulierungen, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig einschränken“. Der Konzern nehme sich heraus, „automatisiert Inhalte der Nutzer, zum Beispiel E-Mails zu analysieren, um etwa personalisierte Werbung zu platzieren“.
Verbraucher würden zahlen
TNS-Emnid-Studie: Mehr als die Hälfte der Verbraucher würde für Internet-Dienste zahlen, wenn sie dafür mehr Datenschutz bekommen würden.
(Quelle: vzbv )
Der Verband hält diese Klauseln für rechtswidrig, weil es seiner Ansicht nach, „an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der Datenauswertung fehlt“. Immerhin enthielten viele E-Mails sehr private Informationen. Diese stammten nicht nur vom Google-Nutzer selbst, sondern auch von allen Personen, mit denen er E-Mails austauscht.

Mitlesen ohne „spezifische Einwilligung“

„Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen“, so Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. Für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken müsse es immer eine gesonderte Einwilligung geben.
Die Praxis werde zwar in den einzelnen Klauseln der allgemeinen Datenschutzerklärung von Google „allgemein angekündigt“, die Verbraucher würden allerdings nicht um eine Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung gebeten. „Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar“, so Dünkel. Eine weitere Klausel, bei der es um die Weitergabe „sensibler Kategorien“ gehe, sei ebenfalls nicht mit den deutschen Datenschutzvorschriften vereinbar.
Der Verband hatte bereits 2012 gegen 25 Klauseln der damaligen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google geklagt und im November 2013 vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Der Konzern ist jedoch in Berufung gegangen. Ein Termin für die neue Verhandlung ist noch nicht bekannt.
Google hat nun bis zum 25. Januar dieses Jahres Zeit, auf die neue Abmahnung zu reagieren. Handelt das Unternehmen nicht, will der vzbv eine Unterlassungsklage einreichen. Gegenüber Golem.de wehrte sich das Unternehmen mit dem ironischen Hinweis, dass man keine Mitarbeiter im Keller habe, die E-Mails mitlesen. Man scanne die Nachrichten außerdem nicht nur um Werbung einzublenden, sondern auch um Spam und Malware zu identifizieren.
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