Subjektive Suche
Googles Suchergebnisse sind Meinungsfreiheit
von
Robert
Schanze - 18.11.2014
Erst vor einem halben Jahr kam Google mit dem Recht auf Vergessenwerden in die Schlagzeilen. Jetzt entschied ein US-Gericht, dass Googles Suchergebnisse unter freie Meinungsäußerung fallen.
Suchmaschinen-Marktanteile: Laut Statista hat Google in Deutschland einen Marktanteil von über 90 Prozent (September 2014).
(Quelle: Statista )
Laut US-Medien klagte die Webseite Coastnews gegen Google, da es in den dortigen Suchergebnissen im Gegensatz zu Bing und Yahoo relativ weit unten zu finden war. Der Kläger meinte, dass Google dadurch gegen Kartellrechte verstoße. Das zuständige US-Gericht bestätigte jedoch, dass Googles Suchergebnisse als freie Meinungsäußerung und damit nicht zwangsläufig als objektiv anzusehen sind. Google kann seine Suchergebnisse demnach nach eigenem Gutdünken auflisten und anordnen.