Subjektive Suche

Googles Suchergebnisse sind Meinungsfreiheit

von - 18.11.2014
Erst vor einem halben Jahr kam Google mit dem Recht auf Vergessenwerden in die Schlagzeilen. Jetzt entschied ein US-Gericht, dass Googles Suchergebnisse unter freie Meinungsäußerung fallen.
Erst vor einem halben Jahr kam Google mit dem Recht auf Vergessenwerden in die Schlagzeilen. Jetzt entschied ein US-Gericht, dass Googles Suchergebnisse unter freie Meinungsäußerung fallen.
Suchmaschinen-Marktanteile: Laut Statista hat Google in Deutschland einen Marktanteil von über 90 Prozent; Bing hat etwa 2,5 Prozent.
Suchmaschinen-Marktanteile: Laut Statista hat Google in Deutschland einen Marktanteil von über 90 Prozent (September 2014).
(Quelle: Statista )
Das Wort "google" wird mittlerweile synonym für "im Internet suchen" verwendet. Fast jeder "googelt" – laut Statista deutschlandweit sogar rund 95 Prozent. Demnach hat die Suchmaschine auch einen erheblichen Einfluss darauf, wie wir die digitale Welt sehen und vor allem was wir dort finden. Doch sind die Suchergebnisse von Google durch ihre hohe Beliebtheit auch zwangsläufig objektiv? Ein US-Amerikanisches Gericht sagt: Nein.
Laut US-Medien klagte die Webseite Coastnews gegen Google, da es in den dortigen Suchergebnissen im Gegensatz zu Bing und Yahoo relativ weit unten zu finden war. Der Kläger meinte, dass Google dadurch gegen Kartellrechte verstoße. Das zuständige US-Gericht bestätigte jedoch, dass Googles Suchergebnisse als freie Meinungsäußerung und damit nicht zwangsläufig als objektiv anzusehen sind. Google kann seine Suchergebnisse demnach nach eigenem Gutdünken auflisten und anordnen.
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