Schlappe für Google

Gmail ist ein Telekommunikationsdienst

von - 26.11.2015
Richterhammer
Foto: Paul Matthew Photography / Shutterstock.com
Die Bundesnetzagentur kann einen Erfolg verbuchen - Im Rechtsstreit mit Google gab ein Kölner Gericht jetzt der Regulierungsbehörde Recht, wonach sich Gmail als Telekommunikationsdienst anmelden muss.
Handelt es sich bei Googles Gmail um eine Telekommunikationsdienstleistung? Diese Frage ist in Deutschland nun gerichtlich geklärt worden. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied jetzt, dass Google sich in Deutschland als Telekommunikationsdienst behördlich anmelden muss. 

Eine Berufung Googles ist wahrscheinlich

Bei der Auseinandersetzung vor Gericht ging es um Googles Weigerung, sich im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz anmelden zu müssen. Der Internetkonzern hatte argumentiert, sein Gmail-Angebot sei kein Telekommunikationsdienst, da es die Signalübertragung über das Internet nicht kontrolliere, sondern lediglich nutze. 
Das Gericht dagegen erklärte in der Begründung, "auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen”. Da das Urteil Folgen für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien haben dürfte, eine weitere gerichtliche Runde mit einer Berufung seitens Google ist daher zu erwarten.
Sollte sich die Bundesnetzagentur endgültig durchsetzten, könnten auch weitere Online-Dienste wie Facebook, WhatsApp und dergleichen bald schon zu einer Anmeldung verpflichtet werden.
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