2,42 Milliarden Euro

EU verhängt Rekordstrafe gegen Google

von - 27.06.2017
EU-Flagge
Die EU-Kommission hat gegen den Suchmaschinenanbieter Google ein Rekord-Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt. Grund: Ausnutzung der Marktmacht und Benachteiligung von Seitenbetreibern.
Die EU-Kommission belegt Google wegen der Shopping-Suche des Internet-Riesen mit einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro. "Google hat (...) seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht", erklärte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel. Der US-Konzern habe "seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft".
Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.
Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. "Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden."

Widerrechtliche Bevorzugung eigener Google-Dienste

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer ganz normalen Google-Suche. Die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen betrachten das als widerrechtliche Bevorzugung eigener Google-Dienste.
Die Shopping-Suche von Google ist eher ein Schaufenster als eine Preis-Suchmaschine, die gezielt nach den günstigsten Angeboten sucht. Der US-Internetgigant konterte in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren bisher, die mit Fotos und Details "verbesserten" Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern.
"Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu", erklärte Google in einem Blogeintrag im vergangenen Herbst. Die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch.
Wenn der Internet-Konzern gegen die EU-Entscheidung vor Gericht zieht, dürfte es das Verfahren um weitere Jahre verlängern. Der Streit um Strafe gegen Intel von 2009 ist immer noch nicht endgültig ausgefochten.
Google kritisiert unter anderem, die Kommission berücksichtige nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon und missachte damit, wie die meisten Menschen tatsächlich online einkauften. Kunden kämen auf verschiedensten Wegen zu Online-Händlern, argumentierte Google: "Über allgemeine Suchmaschinen, spezialisierte Suchdienste, Händler-Plattformen, soziale Medien und Online-Anzeigen." Außerdem erreichten die Händler die Kunden immer mehr auch direkt, zum Beispiel über Apps auf mobilen Geräten.

Analyse gigantischer Datenmengen

Die Entscheidung über die Milliardenstrafe gegen Google basiert nach Angaben der EU-Kommission auf der Analyse gigantischer Datenmengen. So hätten die Wettbewerbshüter 5,2 Terabyte an Suchergebnissen ausgewertet, sagte Kommissarin Margrethe Vestager. Das seien 1,7 Milliarden Suchanfragen.
Vestager zog einen Vergleich: Die Datenmenge entspreche 460 Millionen Kopien ihres Sprechzettels für die Pressekonferenz. "Ich hoffe, Sie haben etwas gegessen, bevor sie gekommen sind, denn es wird 17 000 Jahre dauern, das vorzulesen", sagte sie und schloss: "Es ist eine Menge Daten."
Das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer vergangenen Jahres nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.
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