In ländlichen Bereichen

5G soll mit regionalem Roaming kommen

von - 09.11.2018
5G
Foto: ProStockStudio / shutterstock.com
Um besonders ländliche Regionen mit dem neuen Internetturbo 5G zu versorgen, planen die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur nun regionales Roaming. Baut nur ein Anbieter in einer bestimmten Region aus, muss er die Netze gegen Entgelt für Konkurrenten öffnen.
Beim Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration 5G in Deutschland soll es auch ein sogenanntes regionales Roaming geben. Darauf haben sich Bundesregierung und Bundesnetzagentur nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in gemeinsamen Gesprächen am Montag verständigt. Mit der Versorgungsauflage soll eine bessere Versorgung im ländlichen Raum mit dem mobilen Breitband-Internet erreicht werden. Im Vergleich zur Technologie 4G (LTE) ist 5G um ein Vielfaches schneller.
Demnach kann ein regionales Roaming angeordnet werden, wenn an Bundes- und Landstraßen sowie Wasserwegen wegen hoher Kosten nur ein Telekommunikationsunternehmen ein Netz ausbaut. In diesem Falle solle dieses Unternehmen anderen Anbietern die Infrastruktur gegen ein reguliertes Entgelt überlassen. Ein sogenanntes nationales Roaming - also für die gesamte Fläche Deutschlands -, wie es zuvor immer wieder in der Diskussion war, ist aber nicht vorgesehen.
Ein nationales Roaming hätte Neueinsteigern wie United Internet (mit Marken wie 1&1) den Einstieg in den 5G-Markt erleichtert, weil dann die Netze der Konkurrenz als Lückenfüller hätten dienen können. Insbesondere die Deutsche Telekom hatte dieses Konzept als "Trittbrett-Fahrerei" kritisiert.
"Wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen falsch gesetzt werden oder überzogen sind, droht Deutschland ein industriepolitisches Desaster", warnte Telekom-Chef Tim Höttges am Donnerstag. Neben der Telekom befürchtet auch der Netzbetreiber Vodafone, dass bei einem nationalen Roaming die nötigen Investitionen ausbleiben könnten, weil Wettbewerber ohne eigenes Netz überproportional davon profitieren würden. Entsprechende Verpflichtungen würden den Ausbau im ländlichen Raum eher verhindern, heißt es von der Telekom.

Nur für Anbieter, die ebenfalls in Versorgung der Fläche investierten

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur für den Ausbau entlang von Bundes- und Landesstraßen seien jedoch bereits dann erfüllt, wenn nur ein Lizenznehmer den Ausbau sicherstelle, heißt es in einem Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion, das der dpa vorliegt. Deshalb sei ein regionales Roaming nötig. Es solle jedoch ausschließlich für Anbieter gelten, die ihrerseits selbst in der Versorgung der Fläche investierten, heißt es dort.
Zudem sprechen sich die Unions-Vertreter in ihrem Strategiepapier für eine Ermächtigung der Bundesregierung aus, mit Lizenznehmern die Erschließung bislang unversorgter Gebiete zu klären und den Betreibern dabei im Gegenzug für 20 Jahre das Recht einzuräumen, auf Grundstücken des Bundes kostenlos Sendemasten aufzustellen.
Für ein begrenztes regionales Roaming wäre noch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im kommenden Jahr notwendig. Die Bundesnetzagentur will Ende November die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis im nächsten Jahr 5G-Frequenzen versteigert werden sollen.
Neben dem regionalen Roaming wurden laut Kreisen zwischen Politik und Netzagentur weitere Versorgungsauflagen besprochen, etwa für Autobahnen, Bundesstraßen und die Schiene. Daneben geht es um die Übertragungsgeschwindigkeit. Zur Durchsetzung der Versorgungsauflagen solle es Sanktionsmöglichkeiten geben.
Ein erster Entwurf der Netzagentur zu den 5G-Vergaberegeln war in der Politik auf breite Kritik gestoßen, dabei ging es vor allem vor um die Flächenversorgung. Viele Politiker aus Regierung und Opposition forderten eine komplette Abdeckung der Fläche mit 5G-Netzen. Provider wie die Deutsche Telekom verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Abdeckung der Fläche in Deutschland wirtschaftlich unsinnig und technisch nicht notwendig sei.
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