EuGH-Urteil

Keine Klage von Ausländern gegen Facebook in Österreich

von - 25.01.2018
EU-Recht
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Max Schrems hatte 2015 das "EU-US-Datenschutzschild" ins Rollen gebracht. Jetzt wollte Schrems Facebook in Österreich wegen Datenschutzverstößen verklagen. Der EuGH hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage aber für unzulässig erklärt.
Der Europäische Gerichtshof hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt. Der Datenschützer Max Schrems darf demnach dort nicht im Namen Tausender ausländischer Nutzer - darunter 5.000 aus Deutschland - gegen das soziale Netzwerk vor Gericht ziehen. Dies entschieden die obersten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg.
In eigener Sache dürfe der Österreicher Schrems jedoch sehr wohl in seiner Heimat gegen den Internetgiganten klagen, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat, erklärte der EuGH weiter.(Rechtssache C-498/16)
Der Dauerstreit des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk geht damit in die nächste Runde. Schrems hatte schon 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, weil er dem Netzwerk Datenschutzverstöße vorwirft. Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
Schrems beruft sich auf das Recht als Verbraucher, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen. Dieses bestätigte der EuGH jetzt auch. Eine Facebook-Klage als Verbraucher in Österrreich auch im Namen ausländischer Nutzer sei hingegen nicht möglich, entschieden die obersten EU-Richter.
Dieser Klage wollten sich nach Schrems' Worten bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern anschließen, darunter mehr als 5.000 aus Deutschland. Schrems hatte 2015 mit einem anderen Datenschutz-Verfahren vor dem EuGH Furore gemacht: Damals kippte das Gericht die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.
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