Vor Gericht

Fake News auf Facebook verletzen Persönlichkeitsrechte

von - 06.02.2017
Richterhammer
Foto: Evlakhov Valeriy / Shutterstock.com
Inwieweit ist Facebook dafür verantwortlich unzulässige Inhalte aus seinem Netzwerk zu löschen? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg.
In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt am Montag (15.00 Uhr) eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist - was eine klare Lüge war. Die Posts wurden hundertfach geteilt.
Die Tatsachen sind unstrittig, Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Der Flüchtling Anas M. will aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss. Die übliche Vorgehensweise des Online-Netzwerks wäre aber, nur konkret gemeldete Beiträge zu prüfen und zu löschen.

Meldung von bestimmten Inhalten

Strittig ist zudem, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Die normale "Melden"-Funktion, deren Button neben jedem Beitrag zu sehen ist, genügt dafür nach Facebooks derzeitiger Praxis nämlich nicht. Stattdessen müssen Nutzer solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich melden. "Hier werden User an der Nase herumgeführt", kritisierte der Anwalt von Anas M., Chan-jo Jun, vor dem Prozess. "Melden muss melden heißen."
In dem Prozess geht es zunächst nur um eine einstweilige Lösung - ob Facebook von sich aus nach einmal gemeldeten rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen muss oder nicht. Jun hat aber schon angekündigt, im Falle eines Erfolgs ein Hauptsacheverfahren für eine Richtigstellung und Schmerzensgeld anstrengen zu wollen.
Das Urteil in dem Prozess könnte zeigen, wozu Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann - unabhängig von allen geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Fake News. "Es kann auch sein, dass wir nur demonstrieren, dass wir gegen Facebook nicht ankommen", sagte Jun vor dem Prozess - dann wären ihm zufolge Gesetzesänderungen notwendig.

Geht es in dem Prozess um "Fake News" - oder eigentlich um etwas anderes?

"Fake News", also bewusst falsche Nachrichten, verbreiteten sich zuletzt unter anderem im US-Präsidentschaftswahlkampf. Zwei Falschmeldungen, nämlich die beiden unwahren Behauptungen über Anas M., sind Auslöser für den Prozess. Im Kern geht es aber um die grundsätzliche Frage, inwieweit ein Online-Netzwerk sich selbst auf die Suche nach rechtswidrigen und damit zu löschenden Informationen in seinen Systemen machen muss. Dabei kann es um alle Arten rechtswidriger Beiträge gehen - vom verletzten Urheberrecht an Bildern bis zur Volksverhetzung. Die beiden Ausgangs-Posts mit dem Bild des Flüchtlings wurden gelöscht, weil sie Persönlichkeitsrechte verletzen, nicht allein weil sie falsche Informationen enthielten.

Wie viel hat der Prozess dann mit der politischen Debatte um "Fake News" zu tun?

Nicht so viel. Denn Persönlichkeitsrechte zu verletzen - online wie offline -, ist nach der derzeitigen Rechtslage schon nicht erlaubt. Politische Vorstöße, die "Fake News" in sozialen Netzwerken verbieten wollen, zielen in eine andere Richtung: Dort geht es darum, Beiträge schon deshalb zu löschen, weil sie nicht der Wahrheit entsprechen. Der Prozess könnte aber auch auf diese Debatte Einfluss haben, weil er zeigen könnte, zu was Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann.

In welchen Fällen machen sich Nutzer strafbar, wenn sie Beiträge teilen, die Persönlichkeitsrechte verletzen?

Eine Haftung sei immer dann möglich, wenn sie sich die fremde Falschmeldung inhaltlich zu eigen machten, erklärte der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke. "Nutzer, die eine Falschmeldung mit einem unterstützenden Kommentar versehen, können also auch rechtlich für eine Falschmeldung verantwortlich gemacht werden." Ob das reine Weiterverbreiten ohne zusätzliche Kommentierung eine Rechtsverletzung darstellen kann, sei dagegen höchstrichtlerlich noch nicht geklärt.
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