Viele Menschen vergessen immer wieder, dass
Facebook kein rechtsfreier Raum ist. Negative Kommentare über seine Ex-Frau auf der Seite des sozialen Netzwerks haben einen auf Bewährung freigelassenen Straftäter nun auf Anweisung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm wieder zurück in den Knast gebracht.
Der Mann war wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er war mit dem Messer auf seine damalige Frau losgegangen und hatte sie schwer verletzt. Nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe wurde der Strafrest auf Bewährung ausgesetzt.
Für die Dauer der Bewährung war es ihm untersagt worden, direkt oder indirekt Kontakt zu seiner Ex-Frau aufzunehmen. Diese Auflage ignorierte er und postete auf seiner Facebook-Seite Beschimpfungen wie „Du bist die groß Hure von Babelon“ und „Du bist geistig beeinträchtig“.
Das war dem 3. Strafsenat zu viel des Guten. Dem Mann sei bewusst gewesen, dass „zumindest Verwandte und Bekannte der Geschädigten die Einträge lesen und der Geschädigten übermitteln würden. Darauf sei es ihm angekommen.“ Außerdem äußerten die Richter ihre Besorgnis, dass der Verurteilte neue Straftaten begehen und gegenüber seiner Ex-Frau erneut gewalttätig werden könnte.