Digitales Erbe

Eltern dürfen laut BGH-Urteil Facebook-Konto einsehen

von - 12.07.2018
Fcaebook durch die Lupe
Foto: Gil C / shutterstock.com
Der BGH hat sein Urteil bezüglich des gesperrten Nutzerkontos eines toten Mädchens verkündet. Demnach muss Facebook den Eltern den Zugang zu dem Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter gewähren.
Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren streiten die Eltern mit Facebook um einen Zugang zum gesperrten Nutzerkonto des Mädchens. Nun hat der BGH ein Grundsatzurteil in Karlsruhe verkündet, das in letzter Instanz entschieden wurde.
Demnach muss Facebook den Eltern des toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Auch Briefe und Tagebücher gehen an die Erben über. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. (Az. III ZR 183/17)
Damit hoben die Richter ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte.
Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist ungeklärt, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort konnten sie sich aber bisher nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.
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