Abmahnung wegen unhöflicher E-Mails

Der Kunde ist König

von - 28.08.2014
Das LAG Schleswig-Holstein bestätigte die Abmahnung. Ein Arbeitgeber sei grundsätzlich berechtigt jede Vertragspflichtverletzung abzumahnen. Durch die Abmahnung werde das arbeitsvertragswidrige Verhalten gerade nicht bestraft, sondern der Arbeitnehmer als Schuldner der vertraglichen Verpflichtungen auf seine Pflichten aufmerksam gemacht.
Der Arbeitnehmer könne zwar eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen, wenn diese entweder inhaltlich unbestimmt sei, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalte, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruhe oder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletze. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht gegeben. Der Kläger habe selbst eingeräumt "dass sein Verhalten nicht optimal sei". Es sei damit auch arbeitsvertragswidrig gewesen. Zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben des Klägers sei die Kommunikation mit Dritten zwingend erforderlich. Empfänden diese das Verhalten des Klägers als unfreundlich, wirke sich dies nicht nur auf seine eigene Arbeit aus, sondern beeinflusse darüber hinaus auch das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit. Der harsche Ton der Kommunikation gehe eindeutig auf die erste unfreundliche Antwort des Klägers zurück.
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1. E-Mail-Zugriff
Bei IMAP speichert und verwaltet ein Mail-Server im Internet alle E-Mails eines Postfachs. Mit einem IMAP-fähigen Mail-Programm bearbeiten Sie Ihre E-Mails direkt auf dem Server. IMAP-Mail-Programme sind für alle Endgeräte wie PCs, Tablets oder Smartphones verfügbar. Auf allen Geräten sehen Sie stets denselben Datenbestand (Bild 12).
2. E-Mail-Abruf
Alle E-Mails verbleiben bei IMAP auf dem Mail-Server. Beim Mail-Abruf erhält Ihr Mail-Programm lediglich eine Kopie der E-Mail. Beim älteren POP3-Verfahren hingegen wird die E-Mail an das Mail-Programm geschickt und dann normalerweise sofort vom Mail-Server gelöscht (Bild 13).
3. E-Mail-Verwaltung
Bei IMAP ist das Mail-Programm quasi eine Fernbedienung für den Mail-Server. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie neue Ordner wie „Privat“ oder „Rechnungen“ direkt auf dem Server ablegen. Beim POP3-Verfahren verwaltet das Mail-Programm die Daten nur auf Ihrem PC (Bild 14).
4. Verschlüsselung
Das IMAP-Protokoll wird oft mit Secure Sockets Layer (SSL) kombiniert. Diese verschlüsselte IMAP-Variante heißt IMAPS. IMAPS verwendet auf dem Mail-Server einen anderen Port als IMAP. Die Verschlüsselungsanforderung erkennt der Mail-Server anhand der Port-Nummer (Bild 15).

Profi-Wissen :

IMAP — Besser mailen

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Der Ausspruch der Abmahnung sei auch nicht unverhältnismäßig. Dem Kläger sei zwar insoweit zuzustimmen, dass bei der Erfüllung arbeitsvertraglicher Aufgaben Ausrutscher nicht immer zu vermeiden seien. Dies mag auch einmal im Rahmen der Kommunikation mit Kunden geschehen. Im vorliegenden Fall habe es sich aber nicht um ein direktes Gespräch sondern um E-Mail-Korrespondenz gehandelt. Der Arbeitnehmer müsse also nicht spontan reagieren, sondern habe sogar noch Zeit sich eine Antwort zu überlegen, gegebenenfalls die Formulierung zu überprüfen und zu berichtigen. Dementsprechend kann sein Verhalten nicht als "Ausrutscher" angesehen werden. Die Abmahnung sei daher berechtigt.

Unser Tipp

Auch wenn die Kommunikation per E-Mail schnell und einfach ist und dadurch einen eher informellen Charakter erhält, sollte trotzdem auf einen höflichen Umgangston geachtet werden. Unhöfliches Verhalten gegenüber Kunden kann nicht nur im Gespräch sondern auch gerade in der schriftlichen Korrespondenz abgemahnt werden und im Einzelfall zur Kündigung führen. Auch in E-Mails muss es beim Grundsatz bleiben: Der Kunde ist König.
Rebekka Stumpfrock
KLEINER Rechtsanwälte, Stuttgart
Partnergesellschaft
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