Verbraucherzentrale warnt
Abmahnung wegen Abruf von Youtube-Videos
von
Stefan
Kuhn - 05.03.2014

Derzeit kursieren per E-Mail Abmahnungsschreiben wegen des angeblich illlegalen Abrufs eines Youtube-Videos. Der Empfänger der Mail soll 40 Euro an ein Anwaltsbüro überweisen.
Die angebliche Rechtsanwaltskanzlei Zajonc und Ruck aus Gütersloh versendet derzeit zahlreiche E-Mails mit Abmahnungsschreiben. Darin wird der Empfänger aufgefordert, rund 40 Euro für eine im letzten Jahr begangene Uhrheberrechtsverletzung auf Youtube zu überweisen.
Die Anwälte geben in dem Schreiben vor, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf der Videoplattform YouTube zu ahnden. Der Empfänger soll im Jahr 2013 auf Youtube einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen haben.

Webseite der angeblichen Anwaltskanzlei: Der Rechtsanwalt Florian Ruck (unteres Bild) scheint zudem auch als Model zu arbeiten. Eine Google-Bildersuche entlarvt das Bild als dreisten Klau. Es handelt sich um ein Produktbild eines Anzugs von s'Oliver.
„Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen (...).“
Aber auch als Laie dürfte die angebliche Abmahnung leicht als Abzocke zu identifizieren sein. So geben die Anwälte als Internetseite eine kryptische Adresse bei 1&1 an, die zu einer mehr schlecht als recht gemachten Webseite eines Homepage-Baukastens führt. Auch die Absenderadresse der Nachricht spricht nicht dafür, dass es sich dabei um eine halbwegs seriöse Kanzlei handelt.
Wenn Sie eine solche Mail erhalten, gibt es nur einen Rat: Ab damit in den virtuellen Papierkorb.
Eine Kopie der angeblichen Abmahn-Mail gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg als PDF-Datei.