EU-Kommission

Neue Leitlinien für Sharing Economy

von - 31.05.2016
Das Tauschen und Teilen von Gütern und Dienstleistungen ist in vielen Lebensbereichen inzwischen Mainstream. Dementsprechend hoch sind die Erwartungen an die neuen Leitlinien der EU-Kommission.
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Das Tauschen und Teilen von Gütern und Dienstleistungen ist in vielen Lebensbereichen inzwischen Mainstream. Dementsprechend hoch sind die Erwartungen an die neuen Leitlinien der EU-Kommission.
Mein, dein, unser: Der Begriff Sharing Economy existiert schon seit 2008 und beschreibt die gemeinsame zeitlich begrenzte Nutzung von Ressourcen, die nicht dauerhaft benötigt werden. Heißt also: Güter des täglichen Lebens werden nicht mehr nur gekauft und genutzt, sondern gemeinsam gekauft oder gemeinsam benutzt oder verliehen. Das betrifft auch Bereiche wie Mobilität (Uber), Arbeit (Wework), Finanzen (Lendico) oder Wohnen (Airbnb).
Das neue Marktmodell bringt jedoch nicht nur Annehmlichkeiten mit sich. Seit Jahren laufen Beschwerdeverfahren gegen Unternehmen wie Airbnb oder Uber und die EU-Länder stehen zunehmend unter Druck, diese zu regulieren. Klarheit in die Verfahren und das Thema sollen nun die am ersten Juni vorgestellten Leitlinien der EU-Kommission zur Sharing Economy bringen.

EU-Recht auf die Sharing Economy anwenden

Konkret will die Kommission in zwei Tagen Vorgaben präsentieren, die den Mitgliedsstaaten dabei helfen sollen, bestehendes EU-Recht auf die Sharing Economy anzuwenden. Das gilt etwa für die Segmente Besteuerung, Beschäftigung und Verbraucherschutz. Einen Tag später soll dann laut Informationen von euractiv.de ein formeller Beschluss in Textform angenommen werden.
Zur Diskussion stehen dabei Fragen, wie denn beispielsweise die Dienstleistungsrichtlinie oder die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf Uber-ähnliche Unternehmen angewendet werden können. Sollte es Gesetzeslücken geben, sollen im Zuge der neuen Leitlinien auch neue Rechtsvorschläge gemacht werden.
Am meisten Konfliktpotenzial bieten aktuell Uber und Airbnb. Bei ersterem gehört der Dauerclinch mit Taxiverbänden und Behörden inzwischen zum alltäglichen Geschäft. Der Wohnungsvermittler kämpft vor allem gegen das Zweckentfremdungsgesetz, das privaten Fremdvermietungen von Ferienwohnungen einen Riegel vorschieben will.
Die beiden Unternehmen schlagen indes aber auch zurück. Uber etwa leitete Beschwerden gegen Frankreich, Deutschland und Spanien ein. Die Geschäftsbeschränkungen, die diese Länder Uber vorgeben, sollen gegen die Grundsätze des Binnenmarktes verstoßen. Auch Airbnb beschwerte sich bei der Kommission über die Praktiken diverser Länder.

Eigenes Eigentum reduzieren

Wie aktuell das Thema ist, zeigt daneben eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bundesforschungsministeriums. Demnach kann sich inzwischen jeder dritte Bürger in Deutschland (32 Prozent) vorstellen, eigenes Eigentum zugunsten von Sharing-Angeboten zu reduzieren.
Bei Menschen zwischen 14 und 29 Jahren ist es sogar fast jeder Zweite (47 Prozent), der sich dies „sehr gut“ oder immerhin „eher“ kann. Der Anteil der Sharing-Fans nimmt nach Altersgruppen immer weiter ab, bis zu lediglich 25 Prozent bei Menschen über 60.
Die repräsentative TNS-Emnid-Befragung für den zweiten „Zukunftsmonitor“ des Ministeriums unter gut 1.000 Bürgern zeigt zudem, dass ein erheblicher Teil im Grundsatz eine positive Einstellung etwa zum Sharing von Autos oder Wohnraum hat. 45 Prozent sind der Ansicht, dass die Trends zum Tauschen und Teilen die Gesellschaft positiv verändern werden, 44 Prozent stimmen dem allerdings nicht zu.
Dass Sharing-Angebote zum Schutz der Umwelt beitragen können, meinen zwei von drei Bundesbürgern (66 Prozent), anderer Ansicht sind 26 Prozent. Und 73 Prozent finden, dass Sharing in der Stadt besser funktioniert als auf dem Land.
Auch sehr spezielle, noch ungewohnte Sharing-Offerten kommen inzwischen an. So kann sich fast jeder dritte Befragte (30 Prozent) vorstellen, statt eigener Kleidung diese mit einer Art Flatrate für eine bestimmte Zeit in Kaufhäusern oder Märkten zu leihen.
Wieder sind junge Menschen dafür sehr offen, ältere dagegen noch fast gar nicht: 39 Prozent der Befragten zwischen 14 und 29 Jahren können sich eine Bekleidungsausleihe vorstellen, indes nur 29 Prozent der Menschen zwischen 40 und 49 Jahren sowie gerade mal 19 Prozent der Senioren über 60. Am aufgeschlossensten für solche Konsummodelle zeigen sich laut Umfrage größere Haushalte - bei fünf oder mehr Personen sind es 36 Prozent.
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