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Geschenke umtauschen - diese Online-Händler sind besonders kulant

von - 28.12.2022
Unglückliche Person mit Geschenk
Foto: Shutterstock/My Ocean Production
Das Weihnachtsgeschenk entspricht nicht ganz den Vorstellungen? Während im Einzelhandel der Umtausch oftmals nicht ohne Weiteres möglich ist, zeigen sich im Online-Handel einige Unternehmen hier sehr kulant.
"Oh, das ist aber schön, danke..." - gerade zu Weihnachten muss man ab und an etwas flunkern, wenn einem das Präsent nicht wirklich gefällt. Umso besser, wenn es sich umtauschen lässt. Gerade in der Weihnachtszeit sind einige darauf vorbereitet und zeigen sich kulant.

Längere Umtauschfristen

Während Kunden sich beispielsweise bei Zalando ohnehin immer 100 Tage lang entscheiden können, ob sie die bestellte Ware behalten wollen, ziehen immer mehr Online-Händler mit dieser Taktik nach. Ein Vorreiter ist hier auch Amazon. Alle Produkte, die seit dem 1. November 2022 gekauft wurden, lassen sich bis zum 31. Januar 2023 ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Auch der Versand-Riese Otto verfährt ähnlich und gewährt ebenfalls eine Umtauschfrist bis Ende Januar. Mit einer Ausnahme: Die Rechnung bei Rechnungskauf ist binnen zwei Wochen ab Lieferung fällig. Und auch der Elektronikhändler Conrad gewährt eine Sonderrückgabe bis 22. Januar 2023.
Gut zu wissen: Im Online-Handel gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Im Einzelhandel ist der Umtausch von Geschenken dagegen meistens nicht ohne Weiteres möglich. Verbraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf Umtausch. Manche Waren - vor allem verderbliche oder preisreduzierte Artikel - sind zudem meistens vom Umtausch ausgeschlossen.
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