DSGVO-Verstoß

Deutsche Wohnen legt Widerspruch gegen Millionen-Bußgeld ein

von - 19.11.2019
DSGVO
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Anfang November verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen. Dagegen hat das Immobilienunternehmen nun Widerspruch eingelegt.
Das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen hat Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid in Millionenhöhe eingelegt, den die Berliner Datenschutzbeauftragte erlassen hatte. Nach Angaben der Datenschützer von Anfang November waren im Archiv des Unternehmens zum Teil jahrealte persönliche Daten von Mieterinnen und Mietern einsehbar, darunter Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge sowie Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen.
Das DSGVO-Bußgeld beläuft sich auf 14,5 Millionen Euro. Dagegen habe die Deutsche Wohnen inzwischen Widerspruch erhoben, sagte ein Sprecher des Unternehmens am Montag. Die vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist sei damit eingehalten worden.
Der Widerspruch sei eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Datenschutzbehörde, die nun entscheiden muss, wie sie darauf reagieren soll. Falls sie sich dem Widerspruch inhaltlich nicht anschließt, übergibt sie ihn über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Wann dann eine Entscheidung zu erwarten ist, lässt sich schwer absehen.
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