Gesetzesvorhaben der Bundesregierung müssen zum „Digitalcheck“

"Digitalcheck" nicht immer notwendig

von - 28.03.2023
Nicht bei allen der durchschnittlich 400 Verordnungen, Gesetze und Formulierungshilfen der Bundesregierung, die pro Jahr entstehen, ist laut Normenkontrollrat allerdings ein erweiterter "Digitalcheck" notwendig. Wird beispielsweise eine Ausbildungsverordnung leicht verändert oder eine Regelung verlängert, kann es sein, dass da in puncto Digitalisierung dabei kein Handlungsbedarf entsteht.
Für die Mehrheit der Änderungen gilt das allerdings nicht. Der Direktor des European Center for Digital Competitiveness an der ESCP Business School in Berlin, Philip Meissner, sagt: "Eine Vielzahl von Gesetzen hat gezeigt, wie dringend der Digitalcheck ist: die elektronische Krankschreibung etwa, die Auszahlung der Corona-Hilfe, die komplexe und schwer verständliche Grundsteuererklärung oder das Gesetz zur Ausweitung der Anspruchsberechtigten für das Wohngeld."
Bei all diesen Vorhaben sieht er "massive Nachteile für Bürger und Unternehmen" durch eine nicht digitale Umsetzung - "sowohl in Bezug auf den eigenen Aufwand für die Beantragung als auch bei der Bearbeitungszeit". Ein besserer digitaler Prozess hätte beim Wohngeld seiner Ansicht nach beispielsweise die Einstellung einer Vielzahl neuer Mitarbeiter überflüssig gemacht.
Als unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan hat der Nationale Normenkontrollrat bisher schon die Aufgabe, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten zu reduzieren. Er begutachtet Gesetzesvorhaben, prognostiziert die Bürokratiekosten und gibt eine Stellungnahme ab. Der Rat wird in seiner Arbeit von einem Sekretariat unterstützt, das aktuell 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Bis Ende April sollen weitere drei Stellen besetzt werden.
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