Gesetzesvorhaben der Bundesregierung müssen zum „Digitalcheck“

Normenkontrollrat verantwortet "Digitalcheck"

von - 28.03.2023
Der Normenkontrollrat ist für den "Digitalcheck" verantwortlich. Das unabhängige Gremium prüft bereits seit Januar alle Gesetzentwürfe, Verordnungen und Formulierungshilfen, die in den Bundesministerien erarbeitet werden, auf ihre Digitaltauglichkeit. Um den Ministerien Gelegenheit zu geben, sich darauf einzustellen, wurden die Ergebnisse jedoch bisher nur intern weitergegeben. Von April an sollen sie dann Teil des Gesetzentwurfes sein.
Eine Verpflichtung der Bundesregierung, die Empfehlungen des Gremiums umzusetzen, besteht zwar nicht. Ministerien, die sich beratungsresistent zeigen, müssen allerdings damit rechnen, dass die Abgeordneten des Bundestages sowie der Bundesrat die Hinweise des Rates nutzen, um Änderungen am jeweiligen Entwurf einzufordern.
Bestandteil des "Digitalchecks" ist ein Fragenkatalog, der in dem Ministerium ausgefüllt werden muss, das die Hauptverantwortung für eine neue Regelung trägt. Da wird dann beispielsweise abgefragt, ob durch das Vorhaben eine Anpassung einer IT-Lösung erforderlich wird oder auf welchem Wege Daten, die neu erhoben werden sollen, gespeichert und gegebenenfalls weitergeleitet werden.
"Im Idealfall startet schon zu Beginn des Prozesses, wenn in einem Ministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, ein enger Austausch", sagt Anika Wiest, die sich beim Normenkontrollrat als Referentin um den "Digitalcheck" kümmert. Was bei der Erhebung und Weiterleitung von Daten beispielsweise vermieden werden sollte, ist, dass am Ende Verwaltungsbeamte dafür ständig einzelne, womöglich unverschlüsselte E-Mails versenden müssen oder Bürger Daten erneut eingeben müssen, die schon an anderer Stelle beim Staat vorliegen. Letzteres ist etwa bei der Grundsteuererklärung der Fall.
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